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Art. 55 · Ein- und Ausfahrten

BZO Bau- und Nutzungsordnung Spreitenbach · S. 26 · Original-PDF

1Es muss nach Möglichkeit ein innerer Ausfahrtsradius von 4.0 m eingehal­ ten werden. Die Sichtdistanz beträgt im Normalfall 30.0 m.

2Ausfahrtrampen dürfen auf einer Länge von 5.0 m, gemessen ab Strassen­ rand, höchstens 5% und im übrigen höchstens 12% Neigung aufweisen. Über grössere Neigungen und über die Neigung von Rampen im Gebäu­ deinnern entscheidet der Gemeinderat.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.