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Art. 29 · Hecken, Gebüschgruppen, Feldgehölze, Einzelbäume

BZO Bau- und Nutzungsordnung Spreitenbach · S. 18 · Original-PDF

1Die im Kulturlandplan bezeichneten Hecken, Gebüschgruppen, Feldgehöl­ ze und Einzelbäume sind landschaftlich und biologisch wertvoll und dürfen nicht beseitigt werden. 18 Spreitenbach 7.1-1

2Die Hecken, Gebüschgruppen und Feldgehölze sind abschnittweise zu pflegen.

3Eine Rodung darf nur aus zwingenden Gründen und nur mit Bewilligung des Gemeinderates vorgenommen werden. Die Erteilung einer solchen Be­ willigung setzt voraus, dass an geeigneter Stelle Ersatz geschaffen wird.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.