Art. 62a · Strukturgebiete
BZO Baureglement Burgdorf · S. 89 · Original-PDF
1Die Strukturgebiete bezwecken die Erhaltung, Erneuerung und Entwicklung der typischen, strukturbildenden Merkmale, welche die einzelnen Gebiete prägen.
2Die Strukturgebiete sind geprägt durch einen typischen Quartiercharakter mit strukturbildenden Merkmalen wie Stellung, Volumen und Typologie der Gebäude und der Aussenräume sowie Gebiete, die für die Entwicklung der Stadt von Bedeutung sind. Wichtig für die Erneuerung und Entwicklung dieser Gebiete ist ebenso die Beachtung der Strukturmerkmale wie auch die Erhaltung von einzelnen Bauten. In Gebieten mit Strukturdefiziten sind städtebauliche Betrachtungen zwingend. Bei Neu-, Ersatz- oder Umbauten sind die prägenden Elemente und Merkmale der Struktur zu erhalten, zu erneuern und zu gestalten.
3Anstelle der baupolizeilichen Masse sind die prägenden Merkmale der Bebauung massgebend.
4Die prägenden Elemente und Merkmale der einzelnen Strukturgebiete sind:
* Teilrevision der baurechtlichen Grundordnung (2. Etappe, BMBV), 5. Oktober 2022 88
Auch hier weisen die einzelnen Teilgebiete einige unterschiedliche Merkmale auf: – die Südseite der Guisanstrasse unterscheidet sich von der Nordseite, beide von – der Dufourstrasse, – der Herzogstrasse
Vgl. Richtlinien: «Strukturgebiet S I. Teilgebiete Guisanstrasse Nr. 4
–26 und Dufourstrasse Nr. 2 – 22. Burgdorf 2007» und «Strukturgebiet Dufourstrasse 7 – 29»
Das Strukturgebiet «Siedlung Generalstrassen» umfasst die kleinteiligen Baustrukturen an der genannten Strasse. Diese Strukturen werden im Wesentlichen geprägt durch: S I «Siedlungen Generalstrassen» 1 bis 2-geschossige Ein- und Doppeleinfamilienhäuser unter Satteldach in regelmässiger Anordnung und Ausrichtung (durchgehenden Baufluchten), sowie einheitlicher Volumetrie, traufseitiger Fassadenhöhe und Firstrichtung, * Gärten, Vorplätze und durchgehend geschlossene Einfriedungen.
Vgl. Richtlinien «Ey-West» vom 10. Juni 2014.
Das Strukturgebiet «Siedlung Ey-West» umfasst die nach dem Alignementsplan «Eyquartier Burgdorf» (1928) erstellte Siedlung nördlich der Emme. Dieses Strukturgebiet wird im Wesentlichen geprägt durch: S II «Siedlung EyWest» zweigeschossige Ein- und Doppeleinfamilienhäuser mit Hochparterre, durchgehende Gebäudefluchten, regelmässige Bauabstände und einer Firstrichtung parallel zur Strasse, charakteristische Vorgärten und Vorplätze mit durchgehenden Einfriedungen und Gartenmauern, einen Bereich für unbewohnte Nebenbauten, Garagen und Unterstände südlich des Eschenweges.
Das Strukturgebiet «Genossenschaftliche Siedlung Meienfeld» umfasst die Genossenschaftssiedlung Meienfeld an der Meienfeld- und der Meienriedstrasse. Dieses Strukturgebiet wird im Wesentlichen geprägt durch: S III «Genossenschaftliche Siedlung Meienfeld» ursprünglich nahezu identische, bescheidene Doppeleinfamilienhäuser unter kurzen Walmdächern, gemischt konstruierte Bauquader mit massivem EG und horizontaler Holzschalung im OG, sehr einfache Fassadengestaltungen mit achsentreuer Befensterung, rückseitig angefügte Ökonomietrakte,
* Teilrevision der baurechtlichen Grundordnung (2. Etappe, BMBV), 5. Oktober 2022 89 grosszügige Gärten.
Dieses Strukturgebiet ersetzt die Überbauungsordnung Bahnhofquartier, nicht jedoch deren Zielsetzung: Das Bahnhofquartier soll wirtschaftlich, städtebaulich und erschliessungsmässig aufgewertet werden. Es wird eine hohe Lebens- und Aufenthaltsqualität für Wohnende, Gewerbetreibende und Besucherinnen und Besucher angestrebt. Die Erschliessung soll allen Verkehrsarten zu gleichen Teilen dienen.
Publikumsattraktive Nutzungen sind Verkaufsgeschäfte, Gastwirtschafts- und Hotelbetriebe sowie Dienstleistungsbetriebe mit erhöhtem Kundenverkehr.
Das Strukturgebiet «Bahnhofquartier» umfasst das erst seit dem Eisenbahnbau in Ergänzung zur Altstadt erbaute eigentliche Geschäftszentrum südlich des Bahnhofs. Dieses Strukturgebiet wird im Wesentlichen geprägt durch: S IV «Bahnhofquartier» eine Blockrandbebauung, d.h. durch eine annähernd geschlossene Bauweise entlang durchgehender Gebäudefluchten, Reste der klassizistischen Einzelhausbebauung, 3 parallele Strassenachsen (senkrecht zur Bahnlinie) mit je einem zusammenhängend von Fassade zu Fassade gestalteten Strassenraum, strassenseitig publikumsattraktive Erdgeschossnutzungen, insbesondere entlang der Stadtachse, strassenseitig. *
Das Strukturgebiet «Kirchbergstrasse» umfasst das Wohnund Gewerbegebiet nördlich der Kirchbergstrasse zwischen dem Bahnhof Burgdorf und dem Tiergartenkreisel. Dieses Strukturgebiet wird gemäss den Richtlinien vom 24. Oktober 2011 im Wesentlichen geprägt durch: Giebelständige Einzelbauten, die teilweise als erhaltensS V «Kirchbergstrasse» wert eingestuft sind, Wohnquartier im hinteren Bereich mit kleinteiligen Strukturen und charakteristischen Gärten und Einfriedungen, Gestaltungsbaulinie und Baumzone entlang der Ortsdurchfahrt.
Das Strukturgebiet «Schlössliweg» umfasst vier spätklassizistisch-historische Baumeisterhäuser am Schlössliweg, die charakteristisch sind für das ab der Mitte des 19. Jahrhunderts entstehende Quartier nördlich der Eisenbahnlinie. Dieses Strukturerhaltungsgebiet wird im Wesentlichen geprägt durch: S VI «Schlössliweg» hochproportionierte, giebelständige Satteldachhäuser,
* Teilrevision der baurechtlichen Grundordnung (2. Etappe, BMBV), 5. Oktober 2022 90 Fassadengliederungen mit Gesimsen, Bändern, Fensterverdachungen etc. in diversen Materialien, die Qualität der Nutz- und Ziergärten mit zeittypischer Einfassung.
Das Strukturgebiet umfasst sechs um die Jahrhundertwende gesamtheitlich geplante und ausgeführte Bauten. Sie sind charakteristisch für die ländliche, vom Bauernhaus der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts inspirierten Baumeisterarchitektur des späten Historismus. Dieses Strukturgebiet wird im Wesentlichen geprägt durch: S VII «Dammstrasse» schlichte, giebelständige Massivbauten unter Satteldach, eine regelmässige Anordnung und Ausrichtung mit durchgehenden Gebäudefluchten, zeittypische Kunststein- und Holzelemente.
Das Strukturgebiet «Gyrischachen» umfasst die vier Betonrasterbauten an der Gyrischachenstrasse und dem Uferweg. Dieses Strukturgebiet wird im Wesentlichen geprägt durch: S VIII «Gyrischachen» grosse, in der Höhe differenzierte Betonrasterbauten unter Flachdächern, die Ausgestaltung der westlichen bzw. südlichen Längsseiten als Balkonfronten, leicht wirkende Glasbrüstungen mit Metallfassungen, einen durch die lockere Anordnung der Bauten gebildeten grosszügigen, begrünten Hof.
Das Strukturgebiet «Wohnüberbauung Lorraine» umfasst die dreigeschossige, U-förmige Wohnüberbauung Lorraine. Dieses Strukturerhaltungsgebiet wird im Wesentlichen geprägt durch: S IX «Wohnüberbauung Lorraine» um einen Hof gruppierte, zusammengebaute Häuser in Sichtbeton, Erschliessung der Wohnungen aus dem öffentlichen Aussenraum, einen gemeinschaftlich nutzbaren Aussenraum sowie private Gärten im Hof. 91
Das Strukturgebiet «Wohnüberbauung Siedlung Tiergarten» umfasst die im kantonalen Bauinventar als «Burgdorf, Siedlung Tiergarten» bezeichneten Häuser Tiergarten 1 bis 45: Das Strukturgebiet ist im Wesentlichen geprägt durch: S-X «Wohnüberbauung Siedlung Tiergarten» * Blockrandbebauung mit hufeisenförmiger Hofbebauung, die schräg zur Winkelform des Blockrandes steht, Sichtbacksteingebäude unter Satteldach mit grauen Ziegeln, Wohnungsdurchmischung, Umfriedete Gärten zu den EG-Wohnungen Abwechslungsreiche Gestaltung des Aussenraums Beitrag zur Stadtverdichtung.
Das Strukturgebiet «Wohnüberbauung Siedlung Finkfeld» umfasst die im kantonalen Bauinventar als «Burgdorf, Siedlung Finkfeld» bezeichneten Reihenhauszellen Finkfeld 8a-b, 10ac, 12a-e, 14, 16a-c sowie 18a-b. Das Strukturgebiet ist im Wesentlichen geprägt durch: S-XI «Wohnüberbauung Siedlung Finkfeld» * Einheitlichkeit der Architektursprache durch vorgegebene Volumetrie, Materialisierung und Fensterform, Freie Wahl des Rasteraufbaus, Ökologischer Anspruch, Umsetzung des Gemeinschaftsgedankens durch gemeinsam nutzbare Räume Grosszügige Begrünung.
* Teilrevision der baurechtlichen Grundordnung (2. Etappe, BMBV), 5. Oktober 2022 92
Die landwirtschaftliche Nutzung wird nicht eingeschränkt. Das Landschaftsbild beeinträchtigende Nutzungen sind z.B. Abbau- und Ablagerungsgebiete, Gärtnereibetriebe, bodenunabhängige landwirtschaftliche Produktion in Gewächshäusern, Sport- und Freizeitanlagen sowie Freileitungen.
Einzelbäume, Feldgehölze und Hecken sind ökologisch wertvoll und bereichern das Landschaftsbild. Obstbaumgärten und Bauerngärten prägen die landwirtschaftlichen Höfe und Hofgruppen.
In Naturgebieten hat die Erhaltung oder Förderung von Tier- und Pflanzenbeständen Vorrang vor anderen Nutzungen. Pflegeeingriffe sind zurzeit nötig, um die gewünschte natürliche Entwicklung zu steuern
Der Pufferstreifen am Rand des Naturschutzgebiets soll dieses vor einsickernden Nährstoffen verschonen. Das Naturgebiet bleibt Teil der landwirtschaftlichen Nutzfläche, muss aber vom Bewirtschafter als ökologische Ausgleichsfläche ausgeschieden werden. Vgl. Beilage I (Kantonales Naturschutzgebiet)
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.