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Art. 52 · Zonen mit Planungspflicht

BZO Baureglement Burgdorf · S. 48 · Original-PDF

*

1Zonen mit Planungspflicht ZPP bezwecken die ganzheitliche, haushälterische und qualitativ anspruchsvolle wirtschaftliche und bauliche Entwicklung wichtiger unüberbauter, unternutzter oder umzunutzender Areale.

3Der Gemeinderat kann auf Empfehlung des Fachausschusses Bau- und Aussenraumgestaltung oder eines Preisgerichtes bzw. Beurteilungsgremiums eine Erhöhung der Dachkote (max. + 3.0 m) und der Anzahl Vollgeschosse (max. + 1) gestatten. Im Perimeter des Richtplans ESP Bahnhof Burgdorf können zusätzlich max. 1 bis 2 Vollgeschosse (bis 6.0 m Dachkote) zusätzlich zur geregelten Kote gestattet werden.

4Wo aus Hochwasserschutzgründen Massnahmen zu treffen sind, kann gestützt auf ein entsprechendes Gefahrengutachten die Dachkote um das erforderliche Mass erhöht werden.

5Als Grundlage für die Ausarbeitung einer Überbauungsordnung ist ein Verfahren zu wählen, das eine qualitativ hochstehende Planung, Projektierung und Ausführung gewährleistet und die ausgewogene Berücksichtigung aller

* Teilrevision der baurechtlichen Grundordnung (2. Etappe, BMBV), 5. Oktober 2022

Gemäss Art. 93 BauG setzt das Bauen in einer Zone mit Planungspflicht eine rechtskräftige Überbauungsordnung voraus; diese wird durch den Gemeinderat erlassen. Die Befreiung von der Planungspflicht richtet sich nach Art. 93 Abs. 1 und 2 BauG.

2Mit der Erarbeitung der Überbauungsordnung ist der nachhaltigen Energienutzung Rechnung zu tragen und ein Energiekonzept zu erarbeiten.

Für die Erarbeitung des Energiekonzepts ist die Gemeinde frühzeitig beizuziehen. Im Rahmen des Energiekonzepts soll der Richtplan Energie der Stadt Burgdorf beigezogen werden.

Für die Deckung des gewichteten Energiebedarfs müssen die kantonalen Anforderungen um 10 % unterschritten werden. 47 Interessen sicherstellt. Der Gemeinderat kann auf Empfehlung des Fachausschusses Bau- und Aussenraumgestaltung auf dieses Verfahren verzichten, sofern ein Projekt von hoher Qualität (städtebauliche, architektonische, funktionelle und wirtschaftliche Aspekte) vorgelegt wird.

6Für alle Zonen mit Planungspflicht gelten zumindest die folgenden Gestaltungsgrundsätze:

Diese Grundsätze bilden eine Grundlage für die Ausarbeitung der Studienauftragsoder Wettbewerbsprogramme; sie müssen im Einzelfall noch präzisiert und ergänzt werden (vgl. auch die besonderen Anforderungen in der Tabelle von Abs. 8).

Gute Erreichbarkeit heisst: kurze Wege zum öffentlichen Verkehrsmittel und zu den öffentlichen Bauten und Anlagen, frauenfreundliches Parkieren von Autos und Velos, attraktive Fuss- und Radwege mit Anschluss an das übergeordnete Netz usw.

7In Zonen mit Planungspflicht ist ein ökologisches Gesamtkonzept als Bestandteil des Erläuterungsberichts zu erstellen. Dieses Konzept zeigt auf, welche Massnahmen zur ökologischen Aufwertung in den Bereichen Biodiversität, Mobilität und Energie möglich und sinnvoll sind.

a)Es muss eine sorgfältige Auseinandersetzung mit den städtbaulichen Gegebenheiten des Ortes nachgewiesen werden. Die Übergänge zu den angrenzenden Gebieten, speziell im Bereich der Siedlungsränder, sind besonders sorgfältig auszubilden.

b)Die Aussenräume sind ein wesentlicher Bestandteil der Überbauungskonzepte. Städtebauliche Elemente wie Plätze, Gassen, Alleen usw. sollen dazu beitragen, dass das städtebauliche Konzept auch nach der Realisierung ablesbar ist.

c)Bei der Projektierung von Wohnraum sind eine hohe Wohnqualität und Sicherheit in den öffentlichen Aussenräumen an-zustreben.

d)Es sind durchgrünte Aussenräume mit hohem ökologischem Wert, insbesondere im Bereich von Kinderspielplätzen, Aufenthaltsbereichen, entlang der Fusswege und von Parkierungsanlagen sicherzustellen.

e)Die Begrenzung der privaten, öffentlichen und halböffentlichen Aussenräume muss klar definiert werden. f) Eine gute Erreichbarkeit ist zu gewährleisten.

g)Wo nicht anders geregelt, ist ein Attikageschoss gemäss Art. 38 Abs. 6 BR zulässig.

8In Wohnsiedlungen mit mehr als 30 Wohnungen oder 20 Familienwohnungen sind wetterunabhängige Räumlichkeiten für gemeinsame Aktivitäten der Bewohner vorzusehen. 40% der vorgeschriebenen Aufenthaltsbereiche sind entsprechend auszugestalten. Gedeckte Aussenräume können angerechnet werden.

Vgl. dazu Art. 15 Abs. 4 BauG, Art. 43 Abs. 3 BauV und Art. 45 Abs. 2 BauV. 48

9Im Zonenplan sind die folgenden Zonen mit Planungspflicht festgelegt, deren Dachkote den höchsten Punkt der Dachkonstruktion der Anzahl Vollgeschossen bestimmt. Wo ein Attikageschoss zulässig ist und erstellt wird, erhöht sich die Dachkote um max. 3.5 m.

Vgl. Art. 38 Abs. 6.

ZPP 1 «KEB» 4 Planungszweck

1Umnutzung des Areals durch eine nachhaltige Wohnüberbauung.

Wegleitend ist die Überbauungsstudie KEB Areal Burgdorf der Giraudi und Partner Architekten AG vom 31. Mai 2011.

Art der Nutzung

2 Wohnnutzung gemäss den Bestimmungen über die Wohnzonen (mind. 60%). stilles Gewerbe und öffentliche Nutzungen (wie Quartiertreff, Kita, etc.)

Mass der Nutzung

3

Vgl. Art. 52 Abs. 3 Minimale GFZo: 0.55 VG max. 3, über dem dritten VG ist keine Attika zulässig (max. Dachkote 538.00 m.ü.M.)

Lärmempfindlichkeitsstufe

4ES II

Gestaltungsgrundsätze

5 Städtebauliche Eingliederung in das bestehende Siedlungsgebiet. Gegenüber der Waldgrenze ist ein Mindestabstand von 15 m einzuhalten. Gemeinschaftliche Aufenthaltsbereiche sind vorzusehen. Dem Gewässerraum der Emme ist bei einer Planung besondere Beachtung zu schenken. Ein sinnvoller Siedlungsabschluss zur an die ZPP angrenzenden Freifläche gemäss ISOS muss gewährleistet werden.

4Teilrevision der baurechtlichen Grundordnung (Änderung ZPP 1 «KEB»), 10. Juni 2022 49

6 Erschliessungsgrundsätze Die Erschliessung des Areals erfolgt über die Neumattstrasse. Die arealinterne Erschliessung (MIV/LV) wird im Rahmen der Überbauungsordnung geregelt.

ZPP 2 «Zeughausareal» Planungszweck

1 Umnutzung des militärisch genutzten Areals für öffentliche

Basierend auf der ZPP «Zeughausareal» wurde eine Überbauungsordnung erarbeitet. Diese bleibt weiterhin rechtsgültig. und private Nutzung. Urbane Bebauung.

Art der Nutzung

2 Wohnen, Arbeiten und Gastgewerbe im Sinne der Mischzone M3b. Regionalgefängnis, Werkhof Tiefbauamt und öffentliche Verwaltung.

Mass der Nutzung

3VG max. 4 (max. Dachkote 545.00 m.ü.M.**); für die erste Bautiefe entlang der Kirchbergstrasse max. 5 (max. Dachkote 548.00 m.ü.M.**) *

(**Eine Mehrhöhe gemäss Art. 52 BR ist hier ausgeschlossen)

Vgl. Art. 52 Abs. 3

Lärmempfindlichkeitsstufe

4ES III (IGW)

Gestaltungsgrundsätze

5 Festlegen der städtebaulichen Situation und der Gebäude-

Im Speziellen ist im Bereich der Zeughausstrasse das städtebaulich richtige Mass (Volumetrie) zu finden. volumen in einem Wettbewerbsverfahren. Berücksichtigung der vorhandenen städtebaulichen Situation im Besonderen die Klärung des Übergangs zu den benachbarten Wohnbauten an der Zeughausstrasse. Berücksichtigung des Projektwettbewerbs «Zeughausareal Burgdorf».

* Teilrevision der baurechtlichen Grundordnung (2. Etappe, BMBV), 5. Oktober 2022 50 Beachtung und Einbezug der erhaltenswerten Bauten.

Erschliessungsgrundsätze

6 Ausarbeitung eines Erschliessungskonzepts unter Berück-

Bei einem neuen Strassenanschluss an die Kirchbergstrasse ist eine Abbiegespur erforderlich. sichtigung der Massnahmen Ortsdurchfahrt. Der Strassenabstand zur Kirchbergstrasse beträgt 5.00 m ab Gehweghinterkante, bzw. 8.00 m ab Fahrbahnkante. Es ist ein Trottoir mit einer Breite von 3.00 m sowie eine Strassenraumbepflanzung vorzusehen.

ZPP 3 «Mega Center» * Planungszweck

1Erneuerung und Erweiterung der Verkaufs-, Arbeits- und Gewerbenutzung.

Basierend auf der ZPP «Mega Center» wurde eine Überbauungsordnung erarbeitet. Diese bleibt weiterhin rechtsgültig.

Art der Nutzung

2 Wohnnutzung gemäss den Bestimmungen über die Wohnzonen. Arbeiten (Verkauf, Dienstleistungsbetriebe und mässig störendes Gewerbe; d.h. Nutzungen, die das gesunde Wohnen nicht wesentlich beeinträchtigen). Hotel- und Gastgewerbebetriebe.

Mass der Nutzung

3VG max. 5 (max. Dachkote 550.50 m.ü.M.)

Vgl. Art. 52 Abs. 3

Lärmempfindlichkeitsstufe

4ES III

Gestaltungsgrundsätze

5 Festlegung der städtebaulichen Situation und der Gebäu-

Vgl. Bericht des Beurteilungsgremiums «Mega Center» vom 18. Dezember 2001. devolumen. Einzelbauteile (Erschliessungstrakte usw.) dürfen die Haupt-baukörper über die zulässige Dachkote überragen. Klärung und Aufwertung des Orts- und Strassenbilds. Beachtung und Einbezug der schützenswerten Bauten.

* Teilrevision der baurechtlichen Grundordnung (2. Etappe, BMBV), 5. Oktober 2022 51

6Klares Erschliessungskonzept unter Einbezug der Kantonsstrasse und des Gebiets Zeughausareal. Erschliessungsgrundsätze

ZPP 4 «ESP Nord» Planungszweck

1 Umnutzung des Gewerbeareals. Umsetzung der Zielsetzungen des Richtplans ESP Bahnhof Burgdorf. Stadträumliche Aufwertung mittels einer verdichteten urbanen Bebauung mit breitem Nutzungsspektrum. Massnahmen zum Lärmschutz gegenüber Bahnlinie und Kirchbergstrasse.

Art der Nutzung

2Mischnutzung entsprechend den Bestimmungen über die Mischzone M3b.

Mass der Nutzung

3VG max. 4 (max. Dachkote 545.00 m.ü.M.), einzelne Hochpunkte bis 8 VG (max. Dachkote 561.00 m.ü.M.) möglich. *

Vgl. «Stadt Burgdorf – Hochhausstudie» der Feddersen & Klostermann Städtebau, Architektur, Landschaft 16.09.2014. Vgl. Art. 52 Abs. 3

Lärmempfindlichkeitsstufe

4ES III

Gestaltungsgrundsätze

5 Bauweise und Gestaltungsgrundsätze des Richtplans ESP Bahnhof Burgdorf sind wegleitend. Beachtung eines ausdrucksstarken Erscheinungsbildes entlang der Bahnlinie. Ermitteln der städtebaulich angemessenen Geschosszahl. Beachtung und Einbezug der schützens- und erhaltenswerten Bauten und des bestehenden Industriekanals. Berücksichtigung des Übergangs zum Bahnhof.

* Teilrevision der baurechtlichen Grundordnung (2. Etappe, BMBV), 5. Oktober 2022 52

6 Ausarbeitung eines neuen Erschliessungskonzepts. Gestaltung der Ortsdurchfahrt. Erschliessungsgrundsätze

ZPP 5 «Typon» Planungszweck

1Umnutzung des industriell geprägten Areals für öffentliche und private Nutzung mittels einer urbanen Bebauung.

Basierend auf der ZPP 30 «Typon» wurde eine Überbauungsordnung erarbeitet. Diese bleibt weiterhin rechtsgültig.

Art der Nutzung

2Nutzung entsprechend den Bestimmungen über die Mischzone M3a.

Mass der Nutzung

3VG max. 5 (max. Dachkote 547.50 m.ü.M.) *

Vgl. Art. 52 Abs. 3

Lärmempfindlichkeitsstufe

4ES III

Gestaltungsgrundsätze

5 Festlegen der städtebaulichen Situation und der Gebäude-

Vgl. Bericht des Beurteilungsgremiums Projektwettbewerb «Umnutzung Typon-Areal Burgdorf» vom 20. Dezember 2006. volumen. Durchführung eines Projektwettbewerbs für das «TyponAreal».

Erschliessungsgrundsätze

6Ausarbeitung eines Erschliessungskonzepts.

ZPP 6 «Einunger Nord» Planungszweck

1Ergänzung des Siedlungsgebiets mit einer verdichteten Wohnüberbauung.

Art der Nutzung

2Wohnnutzung entsprechend den Bestimmungen über die Wohnzonen.

* Teilrevision der baurechtlichen Grundordnung (2. Etappe, BMBV), 5. Oktober 2022 53 Mass der Nutzung

3VG max. 3 (max. Dachkote 545.00 m.ü.M.) *

Vgl. Art. 52 Abs. 3

Lärmempfindlichkeitsstufen

4ES II

Gestaltungsgrundsätze

5 Ermitteln der städtebaulich angemessenen Gebäudevolu-

Vgl. Studienarbeit der Fachhochschule Rapperswil, Agglomerationsverkehr und Siedlungsentwicklung 2004, Einunger Nord. men. Rücksichtnahme auf das angrenzende Naturschutzgebiet und das Emmenufer.

ZPP 7 «Localnet» Planungszweck

1 Erneuerung und Erweiterung der Arbeitsnutzung Erhalt des Grünstreifens zum Wohnquartier Fink

Art der Nutzung

2 Arbeiten (Verkauf, Dienstleistungsbetriebe und mässig störendes Gewerbe; d.h. Nutzungen, die das gesunde Wohnen nicht wesentlich beeinträchtigen).

1Betriebswohnung

Mass der Nutzung

3VG max. 3 (max. Dachkote 563.00 m.ü.M.) *

Vgl. Art. 52 Abs. 3

Lärmempfindlichkeitsstufen

4ES III

Gestaltungsgrundsätze

5Ein Gesamtkonzept für den Freiraum auf dem ganzen Areal muss im Rahmen der Planung vorgelegt werden. Dabei sind folgende Grundsätze zu beachten: Der Grünstreifen zum Wohnquartier Fink muss in Qualität und zusammenhängend erhalten bleiben. Erhalt des strassenbegleitenden Grüns

* Teilrevision der baurechtlichen Grundordnung (2. Etappe, BMBV), 5. Oktober 2022 54 Die Führung des Trottoirs und des öffentlichen Fussweges ist zu definieren und sicher zu stellen. Bestehende topographische Merkmale sollen beibehalten werden (z.B. erkennbarer Hangfuss) Baumfällungen müssen im Rahmen einer gesamtökologischen Betrachtung auf dem Areal ökologisch wertvoll kompensiert werden. Ermitteln der städtebaulich angemessenen Gebäudevolumen.

Erschliessungsgrundsätze

6Die bestehende Erschliessung bleibt erhalten.

ZPP 8 «Gribi Ost» Planungszweck

1 Stadträumliche Aufwertung mittels einer verdichteten urbanen Überbauung Umsetzung der Zielsetzungen des Richtplans ESP Bahnhof Burgdorf

Art der Nutzung

2 Wohnen Arbeiten (Verkauf, Dienstleistungsbetriebe und mässig störendes Gewerbe; d.h. Nutzungen, die das gesunde Wohnen nicht wesentlich beeinträchtigen). Hotel- und Gastgewerbebetriebe

Mass der Nutzung

3VG max. 4 (max. Dachkote 549.00 m.ü.M.) *

Vgl. Art. 52 Abs. 3

Lärmempfindlichkeitsstufen

4ES III

* Teilrevision der baurechtlichen Grundordnung (2. Etappe, BMBV), 5. Oktober 2022 55

5 Bezugnahme auf die umliegende Bebauung Strassenraumbepflanzung entlang der Lyssachstrasse geGestaltungsgrundsätze mäss Art. 66 BR Ermitteln der städtebaulich angemessenen Gebäudevolumen Erhalt des bestehenden Grünstreifens im südlichen Bereichs der ZPP

Erschliessungsgrundsätze

6 Die Erschliessung des Areals erfolgt über die Lyssachstrasse Sicherstellung der bestehenden Fuss- und Veloverbindung

ZPP 9 «Strandweg» Planungszweck

1 Umnutzung der Gärtnereiareale für eine Wohnüberbauung mit höherer Dichte. Massnahmen zum Lärmschutz gegenüber der Bahnlinie.

Art der Nutzung

2Wohnnutzung entsprechend den Bestimmungen über die Wohnzonen.

Mass der Nutzung

3VG max. 3 (max. Dachkote 546.00 m.ü.M.) *

Vgl. Art. 52 Abs. 3

Lärmempfindlichkeitsstufe

4 ES II Entlang der Bahnlinie in der ersten Bautiefe: ES III.

Gestaltungsgrundsätze

5Ermitteln der städtebaulich angemessenen Volumetrie.

Bei einer etappierten Überbauung sind entlang der Bahn Nutzungen für einen Gartenbaubetrieb zugelassen.

* Teilrevision der baurechtlichen Grundordnung (2. Etappe, BMBV), 5. Oktober 2022 56

ZPP 10 «Bucherareal» * Planungszweck

1 Umnutzung des Gewerbeareals. Stadträumliche Aufwertung mittels einer verdichteten urbanen Bebauung mit breitem Nutzungsspektrum. Massnahmen zum Lärmschutz gegenüber der Bahnlinie und der Gotthelfstrasse.

Art der Nutzung

2 Wohnen Arbeiten (Verkauf, Dienstleistungsbetriebe und mässig störendes Gewerbe; d.h. Nutzungen, die das gesunde Wohnen nicht wesentlich beeinträchtigen). Kleine Sport- und Freizeitnutzungen Hotel- und Gastgewerbebetriebe

Mass der Nutzung

3 Für Neubauten gilt eine maximale Anzahl Vollgeschosse

Vgl. «Stadt Burgdorf – Hochhausstudie» der Feddersen & Klostermann Städtebau, Architektur, Landschaft 16.09.2014. Vgl. Art. 52 Abs. 3 von 4–6 Geschossen (max. Dachkote 556.50 m.ü.M.). Ein Hochpunkt mit VG max. 8 (max. Dachkote 558.50 m.ü.M.) im Zentrum des Areals ist zulässig. Für die bestehenden Bauten gelten die vorherrschenden Geschosszahlen.

Lärmempfindlichkeitsstufe

4ES III

Gestaltungsgrundsätze

5 Ermitteln der städtebaulich angemessenen Anzahl Vollgeschossen. Beachtung und Einbezug des bestehenden Industriekanals und der industriearchäologisch bedeutenden Anlagen.

* Teilrevision der baurechtlichen Grundordnung (2. Etappe, BMBV), 5. Oktober 2022 57

6 Gestaltung der Ortsdurchfahrt. Massnahmen zum Lärmschutz gegenüber der Bahnlinie Erschliessungsgrundsätze und der Gotthelfstrasse.

ZPP 11 «Farbwegareal» * Planungszweck

1 Umnutzung des Gewerbeareals. Städtebauliche Ergänzung des Bahnhofquartiers. Stadträumliche Aufwertung mittels einer verdichteten urba-

Vgl. «Stadt Burgdorf – Hochhausstudie» der Feddersen & Klostermann Städtebau, Architektur, Landschaft 16.09.2014. nen Bebauung mit breitem Nutzungsspektrum.

Art der Nutzung

2Mischnutzung entsprechend den Bestimmungen über die Mischzone M4, entlang der Poststrasse M5.

Mass der Nutzung

3 VG max. 4 (max. Dachkote 547.50 m.ü.M.), Entlang der Poststrasse: VG max. 5 (max. Dachkote

Vgl. Art. 52 Abs. 3 550.50 m.ü.M.)

Lärmempfindlichkeitsstufe

4ES III

Gestaltungsgrundsätze

5Ermitteln der städtebaulich angemessenen Anzahl Vollgeschosse (insbesondere gegenüber Bauten nördl. des Farbwegs). Öffnung und Einbezug des bestehenden Industriekanals.

Erschliessungsgrundsätze

6 Neuorganisation der Erschliessung des Areals und der Parkierung. Gestaltung der Ortsdurchfahrt.

* Teilrevision der baurechtlichen Grundordnung (2. Etappe, BMBV), 5. Oktober 2022 58

ZPP 12 «Bahnhof» Planungszweck

1 Umnutzung des Bahnareals. Städtebauliche Ergänzung des Bahnhofquartiers. Umsetzung der Zielsetzungen des Richtplans ESP Bahn-

Vgl. Richtplan ESP Bahnhof Burgdorf vom September 2009. Vgl. «Stadt Burgdorf – Hochhausstudie» der Feddersen & Klostermann Städtebau, Architektur, Landschaft 16.09.2014. hof Burgdorf.

Art der Nutzung

2 Wohnen, Arbeiten (Verkauf, Dienstleistungsbetriebe). Gastgewerbebetriebe Veloabstellplätze

Mass der Nutzung

3VG max. 4 (max. Dachkote 547.50 m.ü.M.) *

Vgl. Art. 52 Abs. 3

Lärmempfindlichkeitsstufe

4ES III

Gestaltungsgrundsätze

5 Die Gestaltungsgrundsätze des Richtplans ESP Bahnhof

Erhaltenswertes Gebäude unter kantonalem Schutz. Burgdorf sowie die darin vorgesehenen Siedlungsstrukturen sind wegleitend. Beachtung eines ausdrucksstarken Erscheinungsbildes entlang der Bahn. Berücksichtigung eines angemessenen Übergangs zum Bahnhofgebäude. Einheitliche und übersichtliche Gestaltung am Bahnhofplatz.

Erschliessungsgrundsätze

6 Sicherstellen der beiden Bahnhofsunterführungen Ost und West für den Langsamverkehr als Verbindung zwischen dem Zentrum und dem Quartier Nord. Funktionale und übersichtliche Organisation der verschiedenen Verkehrselemente.

* Teilrevision der baurechtlichen Grundordnung (2. Etappe, BMBV), 5. Oktober 2022 59

ZPP 13 «Bahnhofplatz» Planungszweck

1 Umgestaltung und stadträumliche Aufwertung des Bahn-

Vgl. Richtplan ESP Bahnhof Burgdorf vom September 2009. Vgl. «Stadt Burgdorf – Hochhausstudie» der Feddersen & Klostermann Städtebau, Architektur, Landschaft 16.09.2014. hofplatzes. Umsetzung der Zielsetzungen des Richtplans ESP Bahnhof Burgdorf.

Art der Nutzung

2 Wohnen Arbeiten (Verkauf, Dienstleistungsbetriebe). Gastgewerbebetriebe

Mass der Nutzung

3VG max. 8 (max. Dachkote 561.50 m.ü.M.) *

Vgl. Art. 52 Abs. 3

Lärmempfindlichkeitsstufe

4ES III

Gestaltungsgrundsätze

5 Die Gestaltungsgrundsätze des Richtplans ESP Bahnhof Burgdorf sowie die darin vorgesehenen Siedlungsstrukturen sind wegleitend. Einheitliche und übersichtliche Gestaltung des Bahnhofplatzes als Bindeglied zwischen Zentrum und dem Quartier Nord. Berücksichtigung eines angemessenen Übergangs zum Bahnhofgebäude.

Erschliessungsgrundsätze

6 Sicherstellen der Durchlässigkeit für den Fussgängerverkehr. Funktionale und übersichtliche Organisation der verschiedenen Verkehrselemente.

* Teilrevision der baurechtlichen Grundordnung (2. Etappe, BMBV), 5. Oktober 2022 60

ZPP 14 «ESP Süd» Planungszweck

1 Umnutzung des Gewerbeareals. Umsetzung der Zielsetzungen des Richtplans ESP Bahn-

Vgl. Richtplan ESP Bahnhof Burgdorf vom September 2009. Vgl. «Stadt Burgdorf – Hochhausstudie» der Feddersen & Klostermann Städtebau, Architektur, Landschaft 16.09.2014. hof Burgdorf. Stadträumliche Aufwertung mittels einer verdichteten urbanen Bebauung mit breitem Nutzungsspektrum.

Art der Nutzung

2 Wohnen Arbeiten (Verkauf, Dienstleistungsbetriebe und mässig störendes Gewerbe; d.h. Nutzungen, die das gesunde Wohnen nicht wesentlich beeinträchtigen). Hotel- und Gastgewerbebetriebe.

Mass der Nutzung

3VG max. 4 (max. Dachkote 547.00 m.ü.M.) *

Vgl. Art. 52 Abs. 3

Lärmempfindlichkeitsstufe

4ES III

Gestaltungsgrundsätze

5Die Bauweise und Gestaltungsgrundsätze des Richtplans ESP Bahnhof Burgdorf sind wegleitend.

ZPP 15 «Suttergut Nord» Planungszweck

1 Umnutzung des Industrie- und Bahnareals. Umsetzung der Zielsetzungen des Richtplans ESP Bahn-

Vgl. Richtplan ESP Bahnhof Burgdorf vom September 2009. Vgl. «Stadt Burgdorf – Hochhausstudie» der Feddersen & Klostermann Städtebau, Architektur, Landschaft 16.09.2014. hof Burgdorf. Stadträumliche Aufwertung mittels einer verdichteten urbanen Bebauung mit breitem Nutzungsspektrum.

Art der Nutzung

2Wohnen, Arbeiten (Verkauf, Dienstleistungsbetriebe und mässig störendes Gewerbe, d.h. Nutzungen, die das gesunde

* Teilrevision der baurechtlichen Grundordnung (2. Etappe, BMBV), 5. Oktober 2022 61 Wohnen nicht wesentlich beeinträchtigen), Hotel- und Gastgewerbebetriebe, öffentliche Nutzungen und Bildung sowie Parkierungsanlagen für MIV und Velo (P+R, Velostation).

Mass der Nutzung

3 VG max. 6 (max. Dachkote 552.00 m.ü.M.) * Entlang der Bahnlinie sind ein, oder bei nachgewiesener

Vgl. Art. 52 Abs. 3 Im Studienverfahren muss geklärt werden in welcher ZPP ein Hochpunkt städtebaulich verträglich ist oder ob gar zwei Hochpunkte verträglich sind. Verträglichkeit zwei Hochpunkte (max. Dachkote 561.00 m.ü.M.) möglich.

Lärmempfindlichkeitsstufe

4ES III

Grundlagen: Lärmtechnische Untersuchung der B+S AG vom 17. Februar 2009: „ZPP Aebi-Areal West / ZPP 33 Aebi-Areal Ost. Die Bauvorgaben sind durch den Akustiker zu begleiten und die Einhaltung der Lärmschutzbestimmungen der Baubewilligungsbehörde zu bestätigen.

Gestaltungsgrundsätze

5 Erhaltens- und schützenswerte Gebäude sind in die zu-

Betreffend Gewässerraum vgl. Art. 65 BR. künftige Planung mit einzubeziehen. Entlang der Lyssachstrasse ist eine Strassenraumbepflanzung gemäss Art. 66 BR zu realisieren. Eine teilweise oder ganze Öffnung des Lyssachbaches ist zu prüfen. Platzartige Gestaltung im öffentlichen Raum gemäss Richtplan ESP Bahnhof Burgdorf.

Erschliessungsgrundsätze

6 Die Erschliessung des Areals für den MIV erfolgt über die

Die allgemeinen sowie die spezifischen Grundsätze für das Baufeld S1 des Richtplans „ESP Bahnhof Burgdorf“ sind wegleitend. Die Kenngrössen pro Baufeld sind als Richtgrössen im Sinne eines Bebauungsvorschlages definiert (Vgl. Richtplan ESP Bahnhof Burgdorf vom September 2009, insbesondere Anforderungen zu Gestaltung und Erschliessung). Lyssachstrasse. In Ost-West-Richtung ist der Anschluss an den bestehenden Radweg für den LV zu gewährleisten. Die Durchlässigkeit für den LV ist in Nord-Süd-Richtung zu gewährleisten.

* Teilrevision der baurechtlichen Grundordnung (2. Etappe, BMBV), 5. Oktober 2022 62

ZPP 16 «Suttergut Süd-West» Planungszweck

1 Umnutzung des Industrieareals. Umsetzung der Zielsetzungen des Richtplans ESP Bahn-

Die allgemeinen sowie die für die Baufelder S7 und S8 spezifischen Grundsätze des Richtplans «ESP Bahnhof Burgdorf» sind wegleitend. Die Kenngrössen pro Baufeld sind als Richtgrössen im Sinne eines Bebauungsvorschlages definiert (vgl. Richtplan «ESP Bahnhof Burgdorf» vom September 2009, insbesondere Anforderungen zu Gestaltung und Erschliessung). Dies ermöglicht den beiden Grundeigentümern eine voneinander zeitlich unabhängige Entwicklung. Vgl. «Stadt Burgdorf – Hochhausstudie» der Feddersen & Klostermann Städtebau, Architektur, Landschaft 16.09.2014. Basierend auf der ZPP «Lyssachstrasse Süd-West» wurde eine Überbauungsordnung erarbeitet. Diese bleibt weiterhin rechtsgültig.

Art der Nutzung

2 Wohnen Arbeiten (Verkauf, Dienstleistungsbetriebe und mässig hof Burgdorf. Stadträumliche Aufwertung mittels einer urbanen Bebauung mit möglichst hohem Wohnanteil. Die ZPP kann in zwei Teilüberbauungsordnungen entwickelt werden: Teil 1: Parzellen Nr. 429, 430, 431 und 4759. Teil 2: Parzellen Nr. 433 und 4677. störendes Gewerbe, d.h. Nutzungen, die das gesunde Wohnen nicht wesentlich beeinträchtigen) Hotel- und Gastgewerbebetriebe Öffentliche Nutzungen und Bildung

Mass der Nutzung

3 VG 5 (max. Dachkote 548.50 m.ü.M.), im Kernbereich

Im Kernbereich des Areals (dunkle Fläche) sind gemäss Skizze 8 Geschosse mit einer maximalen Gesamthöhe von 25.00 m zulässig.

8VG (max. Dachkote 556.00 m.ü.M.) * Minimaler Wohnanteil: 30% Kein Wohnanteil ist erforderlich bei Nutzungen wie Hotellerie und öffentlichen Nutzungen. ZPP 16

Vgl. Art. 52 Abs. 3

* Teilrevision der baurechtlichen Grundordnung (2. Etappe, BMBV), 5. Oktober 2022 63

4ES III

Grundlagen: Lärmtechnische Untersuchung der B+S AG vom 3. Februar 2010: «ZPP 31 Aebistrasse West / ZPP 32 Aebi-Areal West; Studienauftrag Wohnüberbauung – Aebi-Areal B+C, Burgdorf».

Gestaltungsgrundsätze Lärmempfindlichkeitsstufe

5 Erhaltung des vorhandenen städtebaulichen Musters mit eigenständigen Einzelbauten. Beachtung und Einbezug der erhaltenswerten Bauten. Strassenraumbepflanzung Entlang der Lyssachstrasse gemäss Art. 66 BR.

Erschliessungsgrundsätze

6 Die Erschliessung des Areals erfolgt über den Kreisel bei der Lyssach- / Tiergartenstrasse. Sicherstellung eines öffentlichen Verbindungswegs von der Lyssach- zur Technikumsstrasse.

ZPP 17 «Suttergut Süd-Ost» Planungszweck

1 Bauliche Ergänzung, Verdichtung und Erweiterung des

Die für den Teilbereich 9 formulierten Grundsätze im Richtplan «ESP Bahnhof Burgdorf» sind wegleitend (vgl. Richtplan «ESP Bahnhof Burgdorf» vom September 2009, insbesondere Anforderungen zu Gestaltung und Erschliessung).

Dies ermöglicht den beiden Grundeigentümern eine voneinander zeitlich unabhängige Entwicklung. Nutzungsspektrums des Industrieareals. Umsetzung der Zielsetzungen des Richtplans ESP Bahnhof Burgdorf. Stadträumliche Aufwertung mittels einer verdichteten urbanen Bebauung mit breitem Nutzungsspektrum. Die ZPP kann in zwei Teilüberbauungsordnungen entwickelt werden: Teil 1: Parzellen Nr. 435, 485 und 486. Teil 2: Parzellen Nr. 489 und 488.

Art der Nutzung

2 Wohnen, Arbeiten (Verkauf, Dienstleistungsbetriebe und mässig störendes Gewerbe, d.h. Nutzungen die das gesunde Wohnen nicht wesentlich beeinträchtigen). Die ZPP gilt als Geschäftsgebiet nach Art. 20 Abs. 3 BauG. 64 Mass der Nutzung

3 VG 5 (max. Dachkote 551.00 m.ü.M.) * Der Wohnanteil ist frei.

Vgl. Art. 52 Abs. 3

Lärmempfindlichkeitsstufe

4ES III

Grundlagen:

–Lärmtechnische Untersuchung der B+S AG vom 17. Februar 2009:«ZPP Aebi-Areal West / ZPP 33 Aebi-Areal Ost».

–Lärmtechnische Untersuchung der B+S AG vom 3. Februar 2010: «ZPP 31 Aebistrasse West / ZPP 32 Aebi-Areal West; Studienauftrag: Wohnüberbauung – Aebi-Areal B+C, Burgdorf».

–Ergänzung zur lärmtechnischen Untersuchung der B+S AG vom 3.2.2010, erstellt am 5. Mai 2011.

Gestaltungsgrundsätze

5 Erhaltung des vorhandenen städtebaulichen Musters mit eigenständigen Einzelbauten. Strassenraumbepflanzung entlang der Lyssachstrasse gemäss Art. 66 BR.

Erschliessungsgrundsätze

6Die Erschliessung des Areals erfolgt über die Lyssachstrasse.

ZPP 18 «Gribiareal» Planungszweck

1 Stadträumliche Aufwertung mittels einer verdichteten urba-

Die Überbauungsordnung Nr. XXI «Gribiareal» bleibt weiterhin rechtsgültig. nen Wohnüberbauung, u.a. mit betreuten Alterswohnungen und den zugehörigen Nutzungen. Umsetzung der Zielsetzungen des Richtplans ESP Bahnhof Burgdorf.

Art der Nutzung

2Wohnnutzung gemäss den Bestimmungen über die Wohnzonen.

* Teilrevision der baurechtlichen Grundordnung (2. Etappe, BMBV), 5. Oktober 2022 65 Mass der Nutzung

3VG max. 4 (max. Dachkote 549.50 m.ü.M.) *

Vgl. Art. 52 Abs. 3

Lärmempfindlichkeitsstufe

4ES III

Gestaltungsgrundsätze

5 Die Überbauung ist in Bezug auf Architektur, Material und Farbe sowie Aussenraum einheitlich zu gestalten. Alle Bauten sind mit Flachdächern zu versehen. Berücksichtigung der Resultate des Projekts «Seniorenresidenz Burdlef» und des Berichts des Beurteilungsgremiums.

6Sicherstellung der Anbindung an das städtische Fuss- und Velowegnetz. Erschliessungsgrundsätze

ZPP 19 «Areal Húnyadigässli» Planungszweck

1 Umnutzung des Gewerbeareals. Städtebauliche Ergänzung des Bahnhofquartiers. Stadträumliche Aufwertung mittels einer verdichteten urbanen Bebauung mit breitem Nutzungsspektrum.

Art der Nutzung

2 Wohnen Arbeiten (Verkauf, Dienstleistungsbetriebe und mässig störendes Gewerbe; d.h. Nutzungen, die das gesunde Wohnen nicht wesentlich beeinträchtigen). Hotel- und Gastgewerbebetriebe

Mass der Nutzung

3VG max. 4 (max. Dachkote 547.00 m.ü.M.) *

Vgl. Art. 52 Abs. 3

* Teilrevision der baurechtlichen Grundordnung (2. Etappe, BMBV), 5. Oktober 2022 66

4ES III Lärmempfindlichkeitsstufe

Gestaltungsgrundsätze

5 Angemessene Berücksichtigung der prägenden Struktur des Bahnhofquartiers (Gebäudefluchten, Erschliessungsstruktur, klassizistische Einzelbauten usw.). Berücksichtigung der Resultate des Studienauftrags «Areal Húnyadigässli». Ermitteln der städtebaulich angemessenen Gebäudevolumen.

Erschliessungsgrundsätze

6Neuorganisation des Areals und der Parkierung.

ZPP 20 «Milkaareal» Planungszweck

1Stadträumliche Aufwertung mittels einer verdichteten urbanen Bebauung mit breitem Nutzungsspektrum.

Die Überbauungsordnung Nr. XVIII «Milkaareal» bleibt weiterhin rechtsgültig.

Art der Nutzung

2 Wohnnutzung gemäss den Bestimmungen über die Wohnzonen. Arbeiten (Verkauf, Dienstleistungsbetriebe und mässig störendes Gewerbe; d.h. Nutzungen, die das gesunde Wohnen nicht wesentlich beeinträchtigen). Museums- und Gastgewerbebetriebe.

Mass der Nutzung *

3 VG max. 3 (max. Dachkote Neubauten 545.50 m.ü.M.) Für die bestehenden Bauten gelten die vorherrschenden

Vgl. Art. 52 Abs. 3 Geschosszahlen.

* Teilrevision der baurechtlichen Grundordnung (2. Etappe, BMBV), 5. Oktober 2022 67

4 Bereich zwischen der Technikumsstrasse und dem OberLärmempfindlichkeitsstufe

stadtweg: ES II
Bereich zwischen dem Oberstadtweg und der Lyssach-
strasse: ES III

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 48) verbindlich lesbar.

Gestaltungsgrundsätze

5 Beachtung und Einbezug der schützenswerten Bauten. Angemessene Berücksichtigung der prägenden städtebaulichen Struktur. Schaffung öffentlicher Plätze und gleichzeitig klare Trennung zwischen öffentlichen und privaten Bereichen. Berücksichtigung der Resultate des Studienauftrags «Milkaareal».

Erschliessungsgrundsätze

6Sicherstellung einer attraktiven Fussgängerverbindung zwischen dem Kornhausquartier und der Lyssachstrasse.

ZPP 21 «Hechlergässli» Planungszweck

1 Erneuerung der bestehenden Bebauung im südlichen Bereich der Parzelle. Verdeutlichung der Flucht der ursprünglichen Stadtmauer. Sinnvolle Ergänzung des Grundmusters der Unterstadt.

Art der Nutzung

2Mischnutzung gemäss den Bestimmungen über die Mischzone Altstadt Wohnen MAW.

Mass der Nutzung

3VG max. 3 (max. Dachkote 548.50 m.ü.M.) *

Vgl. Art. 52 Abs. 3

Lärmempfindlichkeitsstufe

4ES II

* Teilrevision der baurechtlichen Grundordnung (2. Etappe, BMBV), 5. Oktober 2022 68

5Es gelten die Bestimmungen des Altstadtgebiets Ober- und Unterstadt.

Vgl. Art. 63 Abs. 5 BR Altstadtgebiet Ober- und Unterstadt. ZPP 14 bis 19: Vgl. Jürg Schweizer; die Kunstdenkmäler des Kantons Bern, Landband I, Die Stadt Burgdorf; Gesellschaft für Schweizerische Kunstgeschichte (Hrsg.), 1985 Parzellen Nrn. 38, 43, 4248.

Erschliessungsgrundsätze Gestaltungsgrundsätze

6Das Hechlergässli kann verlegt werden oder nur als stichförmige Erschliessung des Gebiets dienen.

ZPP 22 «Schafrothareal» Planungszweck

1Stadträumliche Aufwertung mittels einer verdichteten urbanen Bebauung mit breitem Nutzungsspektrum

Die Überbauungsordnung Nr. XI «Schafrothareal» bleibt weiterhin rechtsgültig.

Art der Nutzung

2 Wohnnutzung gemäss den Bestimmungen über die Wohnzonen Arbeiten (Verkauf, Dienstleistungsbetriebe und stilles Gewerbe) Hotel- und Gastgewerbebetriebe Kulturelle Nutzungen Öffentliche Nutzungen und Bildung

Mass der Nutzung

3VG max. 3 (max. Dachkote 551.50 m.ü.M.) *

Vgl. Art. 52 Abs. 3

Lärmempfindlichkeitsstufe

4ES III

Gestaltungsgrundsätze

5 Einheitliche Gestaltung der Überbauung unter angemessener Berücksichtigung der prägenden städtebaulichen Struktur. Beachtung und Einbezug der schützenwerten Bauten. Berücksichtigung der Machbarkeitsstudie vom 29. Januar 2014.

* Teilrevision der baurechtlichen Grundordnung (2. Etappe, BMBV), 5. Oktober 2022 69

6Die Erschliessung des Areals für den MIV erfolgt über die Sägegasse. Erschliessungsgrundsätze

ZPP 23 «Grabenstrasse» Planungszweck

1 Neugestaltung und Aufwertung der Grabenpromenade als öffentliche Anlage und gute Wohnlage. Klären der städtebaulichen Situation im ehemaligen Stadtgraben.

Art der Nutzung

2Mischnutzung gemäss den Bestimmungen über die Mischzone M3a.

Mass der Nutzung

3VG max. 3 (max. Dachkote 551.50 m.ü.M., Gebäude Grabenstrasse 10 max. Dachkote 555.50 m.ü.M.) *

Vgl. Art. 52 Abs. 3

Lärmempfindlichkeitsstufe

4ES III

Gestaltungsgrundsätze

5Gestaltung gemäss den Bestimmungen des Altstadtgebiets Ober- und Unterstadt.

Vgl. Art. 62 Abs. 5 BR Altstadtgebiet Ober- und Unterstadt.

ZPP 24 «Wöschhusmatte» Planungszweck

1Städtebauliche Ergänzung des Gebiets «Wöschhusmatte».

Art der Nutzung

2Mischnutzung entsprechend den Bestimmungen über die Mischzone M3a.

Mass der Nutzung

3VG max. 3 (max. Dachkote 551.00 m.ü.M.) *

Vgl. Art. 52 Abs. 3

* Teilrevision der baurechtlichen Grundordnung (2. Etappe, BMBV), 5. Oktober 2022 70

4 Auf einer Bautiefe entlang der Emmentalstrasse ES III Lärmempfindlichkeitsstufe (30 m ab Fahrbahnrand) Auf dem übrigen Areal ES II

Gestaltungsgrundsätze

5 Beachtung des Übergangs von der geschlossenen Bebauung nördlich der Emmentalstrasse zur offenen Bauweise im Schlossmattquartier. Beachtung und Einbezug des Industriekanals.

ZPP 25 «Alpina» Planungszweck

1 Umnutzung des Gewerbeareals. Stadträumliche Aufwertung des Areals mittels einer verdichteten urbanen Bebauung. Massnahmen zum Lärmschutz gegenüber der Bern- und der Oberburgstrasse.

Art der Nutzung

2Mischnutzung entsprechend den Bestimmungen über die Mischzone M3b.

Mass der Nutzung

3VG max. 3 (max. Dachkote 552.00 m.ü.M.) *

Vgl. Art. 52 Abs. 3

Lärmempfindlichkeitsstufe

4ES III

Gestaltungsgrundsätze

5Beachtung und Einbezug der schützens- und erhaltenswerten Bauten.

Erschliessungsgrundsätze

6Gestaltung der Ortsdurchfahrt.

* Teilrevision der baurechtlichen Grundordnung (2. Etappe, BMBV), 5. Oktober 2022 71

ZPP 26 «Buchegg» Planungszweck

1Erweiterung der Nutzung eines Altersheims und der für den Betrieb notwendigen Anlagen.

Basierend auf der ZPP «Buchegg» wurde die Überbauungsordnung Nr. XXIII erarbeitet. Diese bleibt weiterhin rechtsgültig.

Art der Nutzung

2 Entlang der Bernstrasse Nutzung entsprechend den Bestimmungen über die Grünzonen. Auf dem übrigen Areal Nutzung entsprechend den Bestimmungen über die Zonen für öffentliche Nutzungen 1.2.

Mass der Nutzung

3 Entlang der Bernstrasse: unterirdische Bauten und Bauten

Vgl. Art. 52 Abs. 3 für die Pflege der Grünzonen. Im Bereich der ZöN 1.2: VG max. 3 (max. Dachkote 560.00 m.ü.M.) *

Lärmempfindlichkeitsstufe

4ES II

Gestaltungsgrundsätze

5 Verdichtetes Bauen mit einem klaren Gesamtbild. Hohe Rücksichtnahme auf den Grünraum. Berücksichtigung der Resultate des Projektwettbewerbs

Vgl. Bericht des Beurteilungsgremium «Altersheim Buchegg» vom 04. Juli 2002. «Altersheim Buchegg».

ZPP 27 «Bahnhof Steinhof» 5 Planungszweck

1 Umnutzung des Bahnhofs- und Gewerbeareals. Stadträumliche Aufwertung mittels einer verdichteten urba-

Vgl. ÜO Nr. XII «Steinhof» vom 27. Juli 1998. nen Bebauung (in Anlehnung an die ÜO XII «Steinhof») mit breitem Nutzungsspektrum.

* Teilrevision der baurechtlichen Grundordnung (2. Etappe, BMBV), 5. Oktober 2022

5Geringfügige Änderung der baurechtlichen Grundordnung (ZPP Bahnhof Steinhof), 19. Juni 2020 72 Massnahmen zum Lärmschutz gegenüber der Bahnlinie und der Bernstrasse.

Art der Nutzung

2 Wohnen Arbeiten (Verkauf, Dienstleistungsbetriebe und mässig störendes Gewerbe; d.h. Nutzungen, die das gesunde Wohnen nicht wesentlich beeinträchtigen) Hotel- und Gastgewerbebetriebe Öffentliche Nutzung

Mass der Nutzung *

3

Vgl. «Stadt Burgdorf – Hochhausstudie» der Feddersen & Klostermann Städtebau, Architektur, Landschaft 16.09.2014. Vgl. Art. 52 Abs. 3 VG max. 5 (max. Dachkote 562.00 m.ü.M.) Neubauten östlich der Zähringerstrasse: VG max. 1 (max. Dachkote 547.00 m.ü.M.) Wo ein Attikageschoss zulässig ist und erstellt wird, erhöht sich die Dachkote um max. 3.50 m.

Lärmempfindlichkeitsstufe

4ES III

Gestaltungsgrundsätze

5 Ermitteln der städtebaulich angemessenen Geschosszahl. Beachtung und Einbezug der schützenswerten Bauten und Grünräume. Die bestehende Grünanlage im südlichen Bereich der ZPP entlang der Bahn und entlang der Zähringerstrasse ist zu erhalten. Die Neubauvolumen westlich der Zähringerstrasse müssen mit den Schutzobjekten verträglich sein.

Erschliessungsgrundsätze

6Neuorganisation der Parkierung (Park+Ride).

* Teilrevision der baurechtlichen Grundordnung (2. Etappe, BMBV), 5. Oktober 2022 73

ZPP 28 «Heubach» Planungszweck

1Innere Siedlungsverdichtung durch Umnutzung und Bebauung des ehemaligen Gärtnereiareals.

Wegleitend ist die Machbarkeitsstudie „Finkhubelweg“ der ARGE Abbühl / Reinhardpartner vom 14. Juni 2012, ergänzt Mai 2013. Basierend auf der ZPP «Heubach» wird eine Überbauungsordnung erarbeitet.

Art der Nutzung

2 Wohnen und stilles Gewerbe. Mindestwohnanteil 80%.

Mass der Nutzung *

3 GFZo min. 0.8, max. 1.1 VG max. 4 (max. Dachkote 570.00 m.ü.M.) Ein zusätzliches Attikageschoss ist nicht erlaubt. Die Erdgeschosskoten sind auf vorgelagerte Höhenkoten

Vgl. Art. 52 Abs. 3 (Fixpunkte) am Finkhubelweg festzulegen. Geschosse unterhalb der 1. Vollgeschosse werden nicht als Vollgeschosse angerechnet Die maximale traufseitige Fassadenhöhe wird für die einzelnen Volumen mit einer Dachkote in m.ü.M. festgelegt.

Lärmempfindlichkeitsstufe

4ES II, entlang der Bernstrasse ES III (31 m ab Fahrbahnrand)

Gestaltungsgrundsätze

5 Die Dachform aller Gebäude muss einheitlich sein. Mit der Wohnüberbauung ist ein gemeinschaftlich genutzter Aussenraum mit Spiel- und Aufenthaltsräumen von hoher Qualität zu realisieren. Die Hangtopographie ist zu erhalten. Zur Parzellengrenze des Friedhofs ist im Durchschnitt ein Abstand von 10 m einzuhalten. Der Mindestabstand beträgt 7.5 m. Der Abstandsbereich ist zu begrünen. Entlang der Bernstrasse ist der Strassenraum mit Grünelementen zu gestalten.

* Teilrevision der baurechtlichen Grundordnung (2. Etappe, BMBV), 5. Oktober 2022 74

6 Erschliessungsgrundsätze Die Erschliessung der Wohnüberbauung für MIV und Langsamverkehr erfolgt über den Finkhubelweg. Die Einmündung des Finkhubelwegs in die Bernstrasse muss so korrigiert werden, dass die Sichtweiten eingehalten werden. Die Einmündung ist platzartig auszugestalten und muss den Anforderungen aller Verkehrsteilnehmenden gerecht werden. Für die Autoabstellplätze ist eine Einstellhalle zu realisieren. Besucherparkplätze können oberirdisch entlang der Bernstrasse angeordnet werden. Zur Sicherstellung der Fussgängerverbindung muss ein neues Tor in der Friedhofsmauer geschaffen werden.

ZPP 29 «Bernstrasse» Planungszweck

1 Erweiterung des Siedlungsgebiets mit einer verdichteten

Basierend auf der ZPP «Bernstrasse» wurde die Überbauungsordnung Nr. XXVI erarbeitet. Diese bleibt weiterhin rechtsgültig. Wohnüberbauung. Massnahmen zum Lärmschutz gegenüber der Bernstrasse.

Art der Nutzung

2Wohnnutzung entsprechend den Bestimmungen der Wohnzonen.

Mass der Nutzung *

3 Im östlichen Bereich: VG max. 3 (max. Dachkote 568.00

Vgl. Art. 52 Abs. 3 m.ü.M.) Im Bereich der westlichen Erweiterung: VG min. 3, max. 6 (max. Dachkote 571.00 m.ü.M.)

* Teilrevision der baurechtlichen Grundordnung (2. Etappe, BMBV), 5. Oktober 2022 75

4 ES II Entlang der Bernstrasse in der ersten Bautiefe: ES III Lärmempfindlichkeitsstufe (30 m ab Fahrbahnrand).

Gestaltungsgrundsätze

5 Ermitteln der städtebaulich angemessenen Geschosszahl. Gestaltung des neuen Siedlungsrands und des Ortseingangs. Beachten eines guten Überganges zum Hang und Erhaltung der Ortsansicht mit Schloss und Kirche. Freihalten eines Grünstreifens mit einer Baumreihe entlang der Bernstrasse.

ZPP 30 «Oberdorf» Planungszweck

1

Basierend auf der ZPP «Oberdorf» wurde die Überbauungsordnung Nr. XXV erarbeitet. Diese bleibt weiterhin rechtsgültig. Ergänzung des Siedlungsgebietes durch eine dichte Wohnüberbauung. Berücksichtigung der Anliegen des Hochwasserschutzes. Massnahmen zum Lärmschutz gegenüber der Oberburgstrasse.

Art der Nutzung

2 Entlang des westlichen und östlichen Siedlungsrands Nutzung entsprechend den Bestimmungen über die Grünzonen. Auf dem übrigen Areal Wohnnutzung entsprechend den Bestimmungen über die Wohnzonen.

Mass der Nutzung

3 Entlang des westlichen und östlichen Siedlungsrands: un-

Vgl. Art. 52 Abs. 3 terirdische Bauten und Bauten für die Pflege der Grünzonen. 76 Im Bereich der Wohnnutzung: VG max. 3 (max. Dachkote 559.00 m.ü.M.) *

Lärmempfindlichkeitsstufe

4 Entlang der Oberburgstrasse in der ersten Bautiefe ES III (30 m ab Fahrbahnrand). Auf dem übrigen Areal ES II.

Gestaltungsgrundsätze

5 Ermitteln der städtebaulich angemessenen Gebäudehöhe. Ausscheidung eines Rückhalteraumes für den Hochwasserschutz.

ZPP 31 «Thunstrasse» Planungszweck

1 Ergänzung des Siedlungsgebiets durch eine Wohnüber-

Basierend auf der ZPP «Thunstrasse» wird eine Überbauungsordnung erarbeitet. bauung. Voraussetzungen schaffen für experimentelles Wohnen. Massnahmen zum Lärmschutz gegenüber der Bahnlinie.

Art der Nutzung

2Wohnnutzung entsprechend den Bestimmungen über die Wohnzonen.

Mass der Nutzung

3VG max. 3 (max. Dachkote 555.50 m.ü.M.)

Vgl. Art. 52 Abs. 3

Lärmempfindlichkeitsstufe

4 Entlang der Bahnlinie in der ersten Bautiefe ES III (30 m ab Fahrbahnrand). Auf dem übrigen Areal ES II.

* Teilrevision der baurechtlichen Grundordnung (2. Etappe, BMBV), 5. Oktober 2022 77

5 Ermitteln der städtebaulich angemessenen Ausdehnung

Vgl. ÜO Nr. VII «Burgergasse II» vom 28.06.1995 und ÜO Nr. XIV «Burgergasse I» vom 1.07.1999. «Experimentelles Wohnen»: neue Wohn- und Bauformen wie z.B. Grosswohnungen für Wohngemeinschaften, flexible Grundrisse, Wohnen in Lofts, Ausbau von Rohbauten durch die Bewohner usw. Gestaltungsgrundsätze und Volumetrie. Erstellen einer gemeinsamen grösseren Spielfläche von 600 m2 gemäss Art. 46 BauV für die ÜO 8 «Burgergasse II», die ÜO 15 «Burgergasse I» und die ZPP 31 «Thunstrasse». Beachtung eines guten Übergangs zum Wöschhüslibach und der zugehörigen Grünräume.

ZPP 32 «Einschlagweg» Planungszweck

1Erweiterung des Siedlungsgebiets mit der Nutzung eines Alters- und Pflegeheims und der für den Betrieb notwendigen Anlagen.

Als Übergangsnutzung gemäss BR ist nur die Nutzung mit Schrebergärten und entlang des Einschlagwegs Parkplätze für das APH zulässig. Die genaue Abgrenzung zur Landwirtschaftszone wird aufgrund eines Wettbewerbs definiert.

Art der Nutzung

2Nutzung entsprechend den Bestimmungen über die Zone für öffentliche Nutzungen ZöN 1.2.

Mass der Nutzung

3VG max. 2 (max. Dachkote 549.50 m.ü.M.) *

Vgl. Art. 52 Abs. 3

Lärmempfindlichkeitsstufe

4ES III

Gestaltungsgrundsätze

5 Ermitteln der städtebaulich angemessenen Gebäudevolumen. Gestaltung des neuen Siedlungsrands. Beachtung eines Übergangs und Erhaltung der Ortsansicht mit Schloss und Kirche.

* Teilrevision der baurechtlichen Grundordnung (2. Etappe, BMBV), 5. Oktober 2022 78

ZPP 33 «Geissrütti» Planungszweck

1Erweiterung des Siedlungsgebiets mit einer verdichteten Wohnüberbauung.

Art der Nutzung

2 Im Bereich der Gewässerschutzzone S2 Nutzung entsprechend den Bestimmungen über die Grünzonen. Erlaubt ist der Bau von Spielflächen. Auf dem übrigen Areal Nutzung entsprechend der Bestimmungen über die Wohnzonen.

Mass der Nutzung

3 Im Osten entlang des Waldes: Bauten für die Pflege der

Vgl. Art. 52 Abs. 3 Grünräume. Im Bereich der Wohnnutzung: minimale GFZo 0.90, VG max. 3 (max. Dachkote 557.00 m.ü.M.) *

Lärmempfindlichkeitsstufe

4ES II

Gestaltungsgrundsätze

5 Ermitteln der städtebaulich angemessenen Geschosszahl. Gestaltung des neuen Siedlungsrandes und des Grünbereichs. Beachtung eines guten Übergangs zum BurdlefschacheWald. Massnahmen zum Schutz der Grundwasserfassung (Grundwasserschutzzone).

* Teilrevision der baurechtlichen Grundordnung (2. Etappe, BMBV), 5. Oktober 2022 79

ZPP 34 «Uferweg» 6 Planungszweck

1Verdichtung nach innen und Erneuerung der Siedlung.

Art der Nutzung

2 Wohnnutzung gemäss den Bestimmungen über die Wohnzonen (mind. 60%) stilles Gewerbe, Gastronomie und öffentliche Nutzungen (wie Gemeinschaftseinrichtung, Kita, Spitex, etc.) Realisierung eines Regenwasserrückhaltebeckens.

Mass der Nutzung

3 VG max. 6 (Höchster Punkt der Dachkonstruktion max.

Vgl. Art. 18 BMBV. Eine Erhöhung der Fassadenhöhe traufseitig und der Anzahl Vollgeschosse gemäss Art. 52 Abs. 3 ist ausgeschlossen. 553 m.ü.M.) ein Hochpunkt mit VG max. 10 (Höchster Punkt der Dachkonstruktion max. 564 m.ü.M.) im Südosten des Areals ist zulässig Attikageschosse sind ausgeschlossen

Lärmempfindlichkeitsstufe

4ES II

Gestaltungsgrundsätze

5Ausarbeitung eines Richtprojekts, welches für die Überbauungsordnung wegleitend ist.

Ökologisches Gesamtkonzept

6Es ist ein ökologisches Gesamtkonzept zu erarbeiten, welches das Energie- und Verkehrserschliessungskonzepts beinhaltet.

Gewässerraum

7Das Gebiet gilt als dicht überbaut. In dicht überbauten Gebieten können Ausnahmen für zonenkonforme Bauten und Anlagen bewilligt werden, soweit keine überwiegenden Interessen entgegenstehen.

6Teilrevision der baurechtlichen Grundordnung (neue ZPP 34 «Uferweg»), 6. Dezember 2022 80

ZPP 35 «Coop Oberburg» 7 Planungszweck

1

Bauliche Ergänzung, Verdichtung und Erweiterung der bestehenden Detailhandelseinrichtung.

Umnutzung eines ehemaligen Gewerbeareals.

Die ZPP kann in zwei Teilüberbauungsordnungen entwickelt werden (Sektoren A und B).

Art der Nutzung

2

Sektor A: Detailhandelseinrichtung mit Innen- und Aussenverkauf, Dienstleistungen, Gastgewerbe, Sport- und Freizeitnutzung

Sektor B: Wohnen und mässig störendes Gewerbe im Sinne der angrenzenden Mischzone 3a

Vgl. Art. 20 Abs. 3 BauG; Art. 25 ff. BauV

Mässig störende Gewerbe wie z.B. Verkaufsläden, Dienstleistungsbetriebe, sowie emissionsarme Werkstätten und Produktionsbetriebe dürfen das gesunde Wohnen nicht wesentlich beeinträchtigen.

7Teilrevision der baurechtlichen Grundordnung (neue ZPP 35 «Coop Oberburg»), 17. Januar 2023 81 Mass der Nutzung

3

Sektor A:

–max. Dachkote: 565.5 m.ü.M.

–massgebendes Terrain: 548.70 m.ü.M.

–min. GF oberirdisch: 9'000 m2

–max. GF oberirdisch: 20'500 m2

–max. GF Verkauf Food: 1'000 m2

–max. GF Verkauf Fachmarkt: 4'500 m2

Die Dachkote entspricht dem höchsten Punkt der Dachkonstruktion. Zur Geschossfläche Verkauf Fachmarkt zählen alle Verkaufsflächen wie bspw. Mall, Innen- und Aussenverkauf, Gewächshäuser, etc. Die Lagerfläche wird nicht an die Geschossfläche Verkauf angerechnet.

Vgl. Art. 52 Abs. 3 BR Vgl. Art. 11c Abs. 3 BauV

Sektor B:

–VG max. 4 (max. Dachkote: 563.5 m.ü.M.)

–massgebendes Terrain: 548.50 m.ü.M.

–min. GFZo: 0.80

–max. GFZo: 1.20

–min. Wohnanteil: 30%.

Die Geschossflächenziffer oberirdisch (GFZo) ist das Verhältnis der Summe aller oberirdischen Geschossflächen zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Unterniveaubauten und Untergeschosse werden an die Geschossfläche oberirdisch (GFo) angerechnet, sofern sie im Mittel aller Fassaden mindestens 1.20 m über das massgebende Terrain bzw. über die Fassadenlinie hinausragen.

Untergeschosse werden zu Vollgeschossen, wenn die Oberkante des fertigen Bodens des darüber liegenden Vollgeschosses, gemessen in der Fassadenflucht, im Mittel mehr als 1.20 m über die Fassadenlinie hinausragt.

4Bei der Höhenmessweise nicht berücksichtigt werden Abgrabungen für Hauseingänge und Garageneinfahrten lediglich an einer Fassade bis auf eine Breite von 6.0 m.

Wird das Terrain im Hinblick auf ein Bauvorhaben abgegraben, so ist dieses abgegrabene Terrain massgebend. Vgl. Art. 1 Abs. 3 BMBV.

Lärmempfindlichkeitsstufe

5

Sektor A: ES IV

Sektor B: ES III

Vgl. Art. 43 LSV 82

6 Gestaltungsgrundsätze

Ermitteln der städtebaulich angemessenen Fassadenhöhehöhe traufseitig

Einheitliche Baugestaltung und Dachform pro Sektor

Gute Gestaltung der Schnittstelle Detailhandel und Wohngebiet

Erschliessungsgrundsätze

7Die Erschliessung des Areals erfolgt über die Progressastrasse mit Anschluss an die Emmentalstrasse.

Parkierung

8

Die Parkierung für die Kunden erfolgt mehrheitlich unterirdisch (max. 1/4 oberirdisch).

Die Parkierung für Bewohner und Beschäftigte erfolgt unterirdisch.

Besucherparkplätze können ober- und/oder unterirdisch angeordnet werden 83 6. Erhaltungs- und Erneuerungsgebiete

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.