Art. 9 · Inventare Grundlagenpläne
BZO Bau- und Nutzungsordnung Obersiggenthal · S. 8 · Original-PDF
1Inventare (z.B. über Schutzzonen, Naturobjekte, Bauten und Kulturobjekte, archäologische Fundstellen) und Grundlagenpläne (z.B. genereller Entwässerungsplan GEP, Landschaftsentwicklungskonzept LEK, Hochwassersicherheit) dienen zur Orientierung über die bestehenden Verhältnisse und die weitere Entwicklung.
2Inventare und Grundlagenpläne sind zu veröffentlichen und bei der Beurteilung von Bauvorhaben beizuziehen, sofern deren Interessen die Grundeigentümer berühren. Sie haben keine direkte rechtliche Wirkung auf das Grundeigentum und sind nach Bedarf zu überprüfen und anzupassen. Inventare Grundlagenpläne
BNO Obersiggenthal vom 19.03.2014 4 3. TEIL Zonenvorschriften 3.1 Bauzonen
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