Art. 62
BZO Bau- und Nutzungsordnung Obersiggenthal · S. 29 · Original-PDF
1Parkfelder sind soweit möglich zusammenzufassen, damit eine gute Freiraumqualität mit minimaler Beeinträchtigung der Wohnbereiche und ausreichenden Grünflächen resultieren.
2Offene, ebenerdige Parkfelder sind in der Regel mit Hecken, Sträuchern, Bäumen oder Rankgewächsen zu begrünen. Anordnung der Garagen und Parkfelder
BNO Obersiggenthal vom 19.03.2014 25
3Oberirdisch, direkt auf die Strasse mündend dürfen höchstens vier Parkfelder unmittelbar nebeneinander angeordnet werden. Weitere Parkfelder sind durch eine mindestens 2.0 m breite Rabatte zu unterbrechen.
4Ab 10 Parkfeldern kann der Gemeinderat aus Gründen der Verkehrssicherheit, des Immissionsschutzes oder der Freiraumgestaltung verlangen, dass die erforderlichen Abstellplätze unterirdisch oder überdeckt anzuordnen sind.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.