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Art. 49
BZO Bau- und Nutzungsordnung Obersiggenthal · S. 24 · Original-PDF
1Gegenüber dem Kulturland ist für Gebäude der zonengemässe kleine Grenzabstand einzuhalten.
2Dieser Grenzabstand kann weder aufgehoben noch reduziert werden. Abstand gegenüber dem Kulturland
BNO Obersiggenthal vom 19.03.2014 20
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.