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Art. 13 · Wohn- und Gewerbezonen WG2 / WG3

BZO Bau- und Nutzungsordnung Obersiggenthal · S. 11 · Original-PDF

1Die Wohn- und Gewerbezonen WG sind für mässig störende Gewerbe sowie für Dienstleistungen und Wohnen bestimmt. Verkaufsnutzungen bis 500 m2 Nettoladenfläche pro Gebäude sind zulässig, sofern sie kein übermässiges Verkehrsaufkommen erzeugen.

2In der WG3 ist der Neubau von freistehenden Ein- und Zweifamilienhäusern nur zulässig, wenn keine andere zonengemässe Bebauung, wie z.B. Mehrfamilienhäuser gemäss § 18 BauV oder ähnlich dichte Wohnbauformen, realisiert werden kann. Wohn- und Gewerbezonen WG2 / WG3

BNO Obersiggenthal vom 19.03.2014 7

3Der Gemeinderat kann entlang von Strassen, gestützt auf ein parzellenübergreifendes Bebauungskonzept, eine seitliche Unterschreitung bzw. Aufhebung der Grenz- und Gebäudeabstände zulassen bzw. verlangen, wenn dies aus ortsbaulichen Gründen oder wegen der Lärmimmissionen erwünscht ist. Anlagen zur Anlieferung und Parkierung haben gemeinschaftlich zu erfolgen oder sind auf Gemeinschaftslösungen auszurichten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.