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Art. 55 · Bei Bauvorhaben in ortsbaulich sensiblen Zonen, wie Altstadt-, Zentrums-, …
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 37 · Original-PDF
Umgebungsschutz- und Ensembleschutzzone oder soweit es überwiegende öffentliche Interessen erfordern, kann der Gemeinderat auf Kosten der Bauherrschaft Begutachtungen durch Fachleute anordnen und besondere Massnahmen verlangen. Begutachtung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.