Art. 32
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 24 · Original-PDF
1Die im Bauzonen- und im Kulturlandplan bezeichneten und im Anhang aufgelisteten Naturobjekte sind geschützt und dürfen nicht beseitigt werden. Sie sind fachgerecht zu unterhalten und wiederherzustellen. Die Gemeinde kann solche Massnahmen durch Fördermittel unterstützen. Naturobjekte
2Die Beseitigung von Naturobjekten kann vom Gemeinderat ausnahmsweise bewilligt werden, sofern überwiegende öffentliche oder private Interessen dies erfordern. Voraussetzung für die Erteilung einer Bewilligung zur Beseitigung ist ein gleichwertiger Ersatz.
3Folgende Naturobjekte sind geschützt: Naturobjekt Signatur im Bauzonenund Kulturlandplan Schutzziel und Pflegemassnahmen sowie Nutzungseinschränkungen Hecken oder Feldgehölze mit Pufferstreifen grünes Flächen- oder Linienelement Brut- und Nahrungsbiotop, Artenreichtum, Trittsteinund Vernetzungselement, Gliederung der Landschaft, Windschutz sowie vielfältiger Übergangsbereich WaldKulturland
–Struktur erhalten
–bei natürlichem Abgang mit gleichwertiger Art ersetzen
–periodisch zurückschneiden und verjüngen
–im gleichen Jahr nicht mehr als 1/3 auf den Stock setzen WWW.PLANAR.CH
22 Bau- und Nutzungsordnung Mellingen
–beidseitig vorgelagerter Krautsaum von 2-3 m Breite vorhalten
–keine Bauten, Ablagerungen und Depots innerhalb des Krautsaums
–Pufferstreifen 3 m breit um Objekt HochstammObstbestand grün schraffiert Siedlungs- und landschaftsprägendes Naturelement, Gliederung der Landschaft, Kulturrelikt und Artenreichtum
–abgehende Bäume wieder mit HochstammObstbäumen ersetzen
–Ergänzungspflanzungen und Verjüngung sind erwünscht Baumreihen, Baumgruppen, Einzelbäume grüner Punkt Siedlungs- und landschaftsprägendes Naturelement, Gliederung der Landschaft, Kulturrelikt und Artenreichtum
–Pflege auf lange Lebensdauer
–bei natürlichem Abgang an geeignetem Standort ersetzen
–Innerhalb von Bauzonen ist die Beseitigung zulässig, wenn gleichwertiger Ersatz geschaffen wird. Geschützter Waldrand gelb schraffiert Brut- und Nahrungsbiotop, Artenreichtum sowie vielfältiger Übergangsbereich Wald - Kulturland.
–Waldrand stufig strukturiert anlegen und periodisch pflegen
–einen vorgelagerten Krautsaum von 6 m Breite
–Krautsaum extensiv bewirtschaften (kein Mulchen, keine Siloballen lagern) Geologische, geomorphologische Objekte dunkelgrünes Punkt- oder Linienelement landschaftlich, biologisch, kulturgeschichtlich wertvoll, symbolische Bedeutung
–erhalten
–nicht namentlich erwähnte Findlinge sind geschützt Aussichtspunkt rotes Dreieck Aussicht freihalten
–keine aussichtsbehindernde Bauten und bleibende Pflanzungen WWW.PLANAR.CH
23 Bau- und Nutzungsordnung Mellingen WWW.PLANAR.CH
24 Bau- und Nutzungsordnung Mellingen 4 Spezielle Bestimmungen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.