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Art. 11 · Wohn- und Arbeitszone (WA3)
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 11 · Original-PDF
1Die Wohn- und Arbeitszone WA3 ist für Wohnen, Kleinbetriebe (Gewerbe-, Handels-, Dienstleistungsbetriebe) und Restaurants bestimmt. Es sind höchstens mässig störende Betriebe zulässig. Wohn- und Arbeitszone (WA3)
2Der Bau von freistehenden Ein- und Zweifamilienhäusern ist nicht zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.