Art. 5 · Gestaltungsplangebiete
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 6 · Original-PDF
1Für die im Bauzonenplan ausgewiesenen gestaltungsplanpflichtigen Gebiete gelten die nachfolgenden Zielvorgaben:
–sorgfältige Gestaltung der Bauten und der Freiräume,
–Mindestausnutzung im Sinne einer verdichteten Bauweise,
–gute Einordnung ins Ortsbild,
–rationelle Erschliessung,
–gemeinschaftliche Anlage der Pflichtparkplätze,
–Sicherung einer situationsgerechten Lärmarchitektur,
–Ermöglichen der Reduktion der Anzahl Pflichtparkfelder in Verbindung mit einem Mobilitätskonzept.
2Für das Gestaltungsplangebiet "Badenerstrasse Nord" gilt zudem:
–sorgfältige Gestaltung des Übergangs Siedlung - Wald,
–es sind keine verkehrsintensiven Verkaufsnutzungen über 500 m2 NettolaGestaltungsplangebiete denfläche zulässig. 6
3Für das Gestaltungsplangebiet "Badenerstrasse Ost" gilt zudem:
–Rhythmisierung des Strassenraumes, z. B. durch wechselnde ort- und giebelständige Anordnung der angrenzenden Bauten,
–Zusammenfassung der Zufahrten,
–Die zonengemässe Vollgeschosszahl darf nicht überschritten werden,
–Prüfung des Erhalts der Baute auf Parzelle 1357,
–Geringfügige Bauvorhaben wie Dachflächenfenster, Wintergärten, etc ohne ortsbaulich und/oder verkehrlich relevante Auswirkungen können ohne Gestaltungsplan bewilligt werden,
–Die Erstellung von Teilgestaltungsplänen ist zulässig.
4Für das Gestaltungsplangebiet "Parzelle 453" gilt zudem:
–Substanzielle Begrünung des rückwärtigen Hofbereichs (gemäss Richtkonzept „Badenerstrasse 268“ vom 2. Juli 2014),
–Anlage von publikumsorientierten Gewerbenutzungen im Erdgeschoss,
–Die Pflichtparkierung von zukünftigen Neu- oder Ersatzbauten sind unterirdisch anzuordnen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.