← BZO Fislisbach · Inhaltsverzeichnis
Art. 49 · Entsorgung
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 24 · Original-PDF
Bei Mehrfamilienhäusern und grösseren Überbauungen sind für das Abstellen des Abfuhrgutes die nötigen Entsorgungsplätze und -einrichtungen vorzusehen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.