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Art. 38 · Arealüberbauungen
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 21 · Original-PDF
1Arealüberbauungen sind nur in den Zonen W2, W3, WG2, WG3 und KN zulässig. Arealüberbauungen sind nur dann möglich, wenn die zusammenhängende anrechenbare Landfläche mindestens 2000 m2 aufweist.
2Bei Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen ist in allen Zonen ein zusätzliches Geschoss zulässig und die Fassaden- und Gesamthöhe sind um jeweils 3,0 m erhöht.
6. Bauvorschriften
6.1 Baureife, Erschliessung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.