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Art. 32 · Dienstbarkeitsverträge

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 20 · Original-PDF

zur Reduktion und Aufhebung der in § 7 Abs. 1 festgelegten Grenzabstände sind genehmigungspflichtig. Der Vertrag ist vor Baubeginn einzureichen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.