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Art. 23 · Grundwasser- und Quellenschutzzonen

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 17 · Original-PDF

1Rechtskräftige Grundwasser- und Quellenschutzzonen sind als Orientierungsinhalt im Bauzonen- bzw. Kulturlandplan eingetragen.

2Die Nutzungsbeschränkungen und Schutzmassnahmen sind in den Schutzzonenreglementen festgelegt.

3Rechtskräftige Schutzzonenreglemente können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

4.5 Schutzobjekte

Bezeichnung im PlanSchutzzielPflegemassnahmen, Nut- zungseinschränkungen
3.2.1Feuchtstandort mit 2 Wei- hern im Bergwald (Keller- brünnli)Biotop erhalten, ge- nügender Lichteinfall sicherstellen
3.2.2Weiherbiotop „Wolfbühl“Erhaltung bzw. Förde- rung von guten Licht- verhältnissen, Verhin- derung von Verlan- dung oder Versump- fung
3.2.5Zwei Winterlinden im BergwaldBäume erhalten
3.7.1Grosse Eiche am Waldrand im ScheihaagBaum erhalten

Tabelle von S. 17 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.