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Art. 20 · Naturschutzzone im Wald

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 15 · Original-PDF

1Die Naturschutzzone Wald (N) dient der Erhaltung und Förderung seltener Waldgesellschaften und besonderer Waldstrukturen als Lebensraum schutzwürdiger Pflanzen und Tiere. Speziallandwirtschaftszone Naturschutzzone im Wald

2Soweit nachstehend oder vertraglich nichts anderes festgelegt wird, sind die Bestände soweit möglich mit standortheimischen Baumarten und auf natürliche Art zu verjüngen. Bereichernde Strukturen und Totholz sind zu belassen.

3Die im Kulturlandplan speziell bezeichneten Waldbestände zeichnen sich durch schutzwürdige Pflanzen der Krautschicht oder durch eine besondere Bestandesstruktur aus, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt. Die Schutzziele und Unterhaltsbestimmungen sind nachfolgend aufgeführt sowie im Betriebsplan Wald OBG Fislisbach Revision 2010 festgelegt. Bezeichnung im Plan Schutzziel Pflegemassnahmen, Nutzungseinschränkungen 3.3.1 Landschaftsprägendes Waldstück am Boll Bestockung mit standorteinheimischem Laubwald 3.3.2 Orchideenstandort lockere Bestockung genügende Belichtung sicherstellen 3.3.6 Lichter, südexponierter Waldrand standorttypische, vielfältige Waldrandgesellschaft standorttypische, vielfältige Waldrandgesellschaft

Bei der im Kulturlandplan mit A bezeichneten und durch Schraffur hervorgehobenen Fläche handelt es sich um das Gebiet der Altholzinsel „Stutzweg“. Der totale Nutzungsverzicht in diesem Gebiet auf die Dauer von 50 Jahren und die dafür erforderliche Entschädigung ist vertraglich zwischen der Waldeigentümerin und dem Kanton geregelt (Vertragsbeginn: 01.01.1998).

4Zur Erhaltung bzw. Schaffung eines biologisch und landschaftlich wertvollen stufigen Waldmantels (mit Strauchsaum) sind die dazu geeigneten Waldränder im Rahmen der waldbaulichen Planung zu bezeichnen und durch Pflegeeingriffe zu fördern und zu erhalten. Waldränder 15

5Die auf diese Ziele und Bestimmungen ausgerichteten Nutzungsanweisungen sind für den öffentlichen Wald im Wirtschaftsplan festgelegt.

Bezeichnung im PlanSchutzzielPflegemassnahmen, Nutzungseinschränkun- gen
3.3.1Landschaftsprägendes Wald- stück am BollBestockung mit standorteinheimi- schem Laubwald
3.3.2Orchideenstandortlockere Bestockung genügende Belich- tung sicherstellen
3.3.6Lichter, südexponierter Wald- randstandorttypische, vielfältige Wald- randgesellschaft

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