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Art. 19 · Speziallandwirtschaftszone

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 15 · Original-PDF

1Die Speziallandwirtschaftszone (SPZ) "Chratte" ist für Bauten und Anlagen bestimmt, die der bodenabhängigen und der bodenunabhängigen bzw. einer über die innere Aufstockung hinausgehenden Produktion pflanzlicher landwirtschaftlicher oder gartenbaulicher Erzeugnisse dienen.

2Die Bauvorschriften richten sich nach § 18

3Es gilt die Empfindlichkeitsstufe III gemäss Lärmschutzverordnung (LSV).

4.3 Schutzzonen

Bezeichnung im PlanSchutzzielPflegemassnahmen, Nutzungseinschränkun- gen
3.3.1Landschaftsprägendes Wald- stück am BollBestockung mit standorteinheimi- schem Laubwald
3.3.2Orchideenstandortlockere Bestockung genügende Belich- tung sicherstellen
3.3.6Lichter, südexponierter Wald- randstandorttypische, vielfältige Wald- randgesellschaft

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