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Art. 79 · Aussenräume, Gärten, Vorgärten, Bepflanzung

BZO Bau- und Nutzungsordnung Baden · S. 28 · Original-PDF

1Die Aussenräume sind so zu gestalten, dass angemessene Grünflächen von ökologischer Qualität, insbesondere auch mit hochstämmigen Bäumen, entstehen. Es sind überwiegend einheimische Pflanzen zu wählen.

2Die Bodenversiegelung ist auf ein Minimum zu beschränken.

3Grünanlagen und Baumbestände, die für das Orts-, Landschafts- und Strassenbild wertvoll sind, sind soweit möglich zu erhalten. Vorbehalten bleibt § 36.

4In den Wohnzonen W2 und W3 sowie der Villenzone sind die Vorgärten und die Art der Abschlüsse gegenüber dem Strassenraum quartiertypisch zu gestalten. Zugänge, Zufahrten und Abstellplätze dürfen insgesamt maximal einen Drittel der Parzellengrenzenlänge beanspruchen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.