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Art. 68 · Abfall- und Kompostierungsanlagen
BZO Bau- und Nutzungsordnung Baden · S. 26 · Original-PDF
1Für die getrennte Abfallentsorgung sind die nötigen Entsorgungsplätze vorzusehen.
2Bei grösseren Wohnbauten sind an geeigneter Stelle ausreichende Flächen für die Kompostierung zu reservieren. 4. Schutzvorschriften 4.1 Ortsbild- und Denkmalschutz
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.