← BZO Baden · Inhaltsverzeichnis

Art. 42 · Umgebungsschutz

BZO Bau- und Nutzungsordnung Baden · S. 19 · Original-PDF

In der Umgebung von Schutzobjekten können nötigenfalls störende Bauteile untersagt sowie weitergehende Auflagen zur Gestaltung gemacht werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.