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Art. 38 · Gartenanlagen

BZO Bau- und Nutzungsordnung Baden · S. 18 · Original-PDF

1Die im Nutzungsplan mit einer grünen Kreissignatur bandierten und im Anhang III aufgelisteten Gartenanlagen zeichnen sich durch ihre besondere historische und kulturelle Bedeutung aus. Die schützenswerten Charakteristiken jedes Objekts sind im Verzeichnis der Gartenanlagen beschrieben.

2Die Gartenanlagen sind so zu unterhalten und zu pflegen, dass ihr Wert erhalten bleibt. Unterhalt und Pflege sind grundsätzlich Sache des Eigentümers.

3In den Gartenanlagen im Eigentum der Einwohnergemeinde Baden sind lediglich standortgebundene Bauten erlaubt, die dem Unterhalt oder ausschliesslich der nichtkommerziellen Nutzung dienen. 13

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.