← BZO Baden · Inhaltsverzeichnis

Art. 22 · Grünzone GR

BZO Bau- und Nutzungsordnung Baden · S. 14 · Original-PDF

Grünzonen dienen der Erholung, als Spiel- und Grünanlagen, Gartenanlagen sowie zur Gliederung des Baugebiets. Sie sind von allen Bauten frei zu halten, die nicht dem Zweck der Zone entsprechen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.