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Art. 17 · Bäderzone Ba

BZO Bau- und Nutzungsordnung Baden · S. 12 · Original-PDF

Die Bäderzone Ba dient als öffentlich zugänglicher Park. Die Parkstrasse sowie unter der gestalteten Parkfläche liegende Erschliessungs-, Parkierungs- und Infrastrukturanlagen sind zulässig. Sofern der Charakter der Parkanlagen und des Limmatuferbereichs nicht beeinträchtigt wird, sind auf der gestalteten Parkfläche der Parknutzung dienende Bauten und Anlagen sowie einzelne Bauteile wie Zugänge, Rampen usw. zugelassen. 7

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.