← BZO Suhr · Inhaltsverzeichnis
Art. 48 · Gebühren
BZO Bau- und Nutzungsordnung Suhr · S. 26 · Original-PDF
Die Gebühren sowie die Verrechnung weiterer Verfahrenskosten (Auslagen für externe Fachleute, regionale Stellen, Expertisen usw.) richten sich nach dem Gebührenreglement der Gemeinde.
26
8. Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.