← BZO Suhr · Inhaltsverzeichnis

Art. 48 · Gebühren

BZO Bau- und Nutzungsordnung Suhr · S. 26 · Original-PDF

Die Gebühren sowie die Verrechnung weiterer Verfahrenskosten (Auslagen für externe Fachleute, regionale Stellen, Expertisen usw.) richten sich nach dem Gebührenreglement der Gemeinde.

26

8. Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.