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Art. 47 · Zuständigkeit
BZO Bau- und Nutzungsordnung Suhr · S. 26 · Original-PDF
Der Gemeinderat kann Kommissionen mit beratender Funktion und für die Prüfung von Gesuchen sowie für Vollzugskontrollen externe Fachleute sowie regionale Stellen beiziehen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.