← BZO Suhr · Inhaltsverzeichnis

Art. 47 · Zuständigkeit

BZO Bau- und Nutzungsordnung Suhr · S. 26 · Original-PDF

Der Gemeinderat kann Kommissionen mit beratender Funktion und für die Prüfung von Gesuchen sowie für Vollzugskontrollen externe Fachleute sowie regionale Stellen beiziehen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.