Art. 40 · Allgemeine Anforderungen 1
BZO Bau- und Nutzungsordnung Suhr · S. 24 · Original-PDF
Der Gemeinderat beurteilt die Einordnung von Bauten und Anlagen nach folgenden Kriterien:
a)Stellung (Firstrichtung)
b)Grösse der Baukuben
c)Wirkung im Strassenraum
d)Form, Staffelung, Gliederung der Baumasse
e)Dachform, Dachneigung, Dachgestaltung
f)Fassadengliederung
g)Materialwahl, Farbe
h)Terrain- und Umgebungsgestaltung, Einfriedigungen
2Der Gemeinderat kann bei Baugesuchen
a)zusätzliche Unterlagen (Farbmuster, Materialangaben, Dachaufsichten, Aufnahmepläne des Altbestandes, Modelle, Umgebungsplan mit Gebäudeprofilen, Angaben über Gestaltung und Bepflanzung des Aussenraumes usw.) verlangen
b)Verbesserungen oder die Beseitigung störender Anlagen und Bauteilen verlangen, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich tragbar ist.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.