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Art. 33 · Energiesparmassnahmen

BZO Bau- und Nutzungsordnung Suhr · S. 20 · Original-PDF

1Es sollen nach Möglichkeit keine Einzelfeuerungsanlangen erstellt werden, sofern ein Zusammenschluss zu einer Gruppenheizung oder die Versorgung mit Abwärme oder zentral hergestellter Wärme möglich, sinnvoll und zumutbar ist.

(Absatz 2 aufgehoben)

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.