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Art. 42 · Gebührenreglement, Richtlinien zum Vollzug Naturschutz
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 20 · Original-PDF
Gebührenreglement
1Die Gebühren und die Verrechnung der weiteren Verfahrenskosten (Auslagen für externe Fachleute und regionale Stellen, Expertisen usw.) richten sich nach dem kommunalen Gebührenreglement. Richtlinien zum Voll-
2Der Gemeinderat erlässt Richtlinien zum Vollzug Naturschutz, welche zug Naturschutz die Pflege und den Unterhalt der einzelnen Naturschutzzonen und -objekte regeln. 18 8. Schluss- und Übergangsbestimmung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.