Art. 37 · Arealüberbauungen
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 18 · Original-PDF
1Arealüberbauungen sind in den Zonen W2, W3, WG3 und WG4 zulässig. Sie erfordern in der Zone W2 eine minimale zusammenhängende Landfläche von 2'000 m2, in allen übrigen Zonen eine solche von 3'000 m2. Arealüberbauungen 16
2In der Zone W2 sind die zonengemässen Gebäude- und Firsthöhen einzuhalten, in den übrigen Zonen können sie um maximal 2.50 m (ein Geschoss) überschritten werden. Abweichungen bei den internen Gebäudeabständen sind möglich, sofern die betroffenen Wohnungen ausreichend belichtet und besonnt sind. Gegenüber Nachbargrundstücken sind die zonengemässen Abstände einzuhalten. Diese sind um das halbe Mass der Mehrhöhe zu vergrössern, wenn die zonengemässe Gebäudehöhe überschritten wird. Im Rahmen einer Arealüberbauung betragen die maximalen Ausnützungsziffern:
–W2: 0.60
–WG3: 0.80 -W3: 0.75
–WG4: 0.95
4Es ist anzustreben, 2/3 der erforderlichen Abstellplätze für die Bewohner in unterirdischen Sammelgaragen zu platzieren. 6. Schutzvorschriften
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.