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Art. 36 · Reduktion

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 18 · Original-PDF

Parkplätze

1Im Rahmen eines Parkierungskonzeptes kann die Anzahl der erforderlichen Pflichtparkplätze in bestimmten Gebieten reduziert resp. deren Bau ganz oder teilweise untersagt werden. Etappierte Bewilligung

2Bei Parkierungsanlagen mit mehr als 50 Plätzen und schwer abschätzbarem Verkehrsaufkommen kann die Bewilligung zum Erstellen der Plätze etappiert erfolgen. Die Grundsätze dazu werden im Parkplatzreglement festgelegt.

3Zum Abstellen von Fahrrädern ist bei Wohnbauten 1/2 Abstellfeld pro Zimmer, bei Arbeitsplätzen ein Feld pro 10 Arbeitsplätze vorzusehen. Bei allen anderen Nutzungen sind die einschlägigen VSS-Normen massgebend. Abstellflächen für Fahrräder

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.