← BZO Oberentfelden · Inhaltsverzeichnis

Art. 32 · Energiesparmassnahmen

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 17 · Original-PDF

EnergiesparAussenwände dürfen nachisoliert werden, selbst wenn dadurch die Vormassnahmen schriften über die Grenz- und Gebäudeabstände nicht mehr in vollem Masse eingehalten werden und die Ausnützungsziffer überschritten wird.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.