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Art. 23 · Archäologische Interessegebiete

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 15 · Original-PDF

Die archäologischen Interessegebiete bezeichnen die Bereiche mit den bis heute bekannten archäologischen Fundstellen. Sie werden im Bauzonen- resp. Kulturlandplan festgehalten. Geplante Grabarbeiten im Bereich der archäologischen Interessegebiete sind rechtzeitig der Kantonsarchäologie zu melden. Archäologische Interessegebiete 4. Definitionen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.