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Art. 44 · Verkaufsflächen

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 22 · Original-PDF

2In den Zentrumszonen ZM und ZA sind Verkaufsnutzungen bis zu 2000 m2 Nettoladenfläche pro Betrieb zulässig.

3In den Wohn- und Arbeitszonen WA und den Arbeitszonen A I und A II sind Nettoladenfläche bis zu 300 m2 pro Betrieb zulässig.

4In der Arbeitszone A I Fabrikweg dürfen gesamthaft max. 3'000 m2 Nettoladenfläche genutzt werden. Für bestehende Flächen gilt die Besitzstandsgarantie.

5In der Arbeitszone A II Wynefeld ist ein Einkaufszentrum mit max. 21'000 m2 Nettoladenfläche zulässig.

1Gegenüber einem Gebäude, welches vor Inkrafttreten der vorliegenden BNO bewilligt worden ist und den zonengemässen Grenzabstand nicht mehr einhält, muss ein neues Gebäude nur den vorgeschriebenen Grenzabstand, nicht aber den Gebäudeabstand einhalten, wenn die gesundheits-, feuer- und sicherheitspolizeilichen Anforderungen eingehalten werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.