Art. 34 · Hochwassergefährdetes Gebiet im Kulturland
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 19 · Original-PDF
a)dem Projekt entsprechende Schutzmassnahmen getroffen werden,
b)der Hochwasserabfluss und die Höhe des Wasserstands nicht nachteilig beeinflusst werden und
c)keine nachteiligen Auswirkungen auf Ober- und Unterlieger zu erwarten sind.
2Die Massnahmen sind auf das schadenfreie Überstehen eines hundertjährlichen Hochwassers HQ100 auszurichten.
3Die Baubewilligungsbehörde kann, wenn nötig, auf Kosten der Bauherrschaft eine Begutachtung durch Fachleute anordnen. Soweit überwiegende öffentliche Interessen es erfordern, kann die Baubewilligungsbehörde weitergehende Massnahmen verlangen oder Bauvorhaben untersagen.
1Der Gefährdung durch Oberflächenabfluss ist angemessen Rechnung zu tragen. Potenziell durch Oberflächenabfluss gefährdete Gebiete zeigt die Gefährdungskarte Oberflächenabfluss auf.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.