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Art. 3 · Planungsgrundsätze

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 5 · Original-PDF

- den qualitätsvollen Quartierstrukturen, namentlich im Ortskern, - dem Erhalt und der Förderung von qualitativ hochwertigen Freiräumen im Siedlungsgebiet, - einer auf gute klimatische Verhältnisse ausgerichteten Umgebungsgestaltung und Bauweise insbesondere bezüglich Bepflanzung, Materialisierung und Versiegelung, - der Abstimmung unterschiedlicher Nutzungen in Mischzonen.

2Überbauungen sind sorgfältig zu gestalten und zu strukturieren.

3Die Strassenräume sind attraktiv, bedürfnisgerecht und vielfältig nutzbar zu gestalten.

4Die Landschaft ist in ihrer Eigenheit zu erhalten und aufzuwerten. Die Naherholungsräume sowie deren umweltschonende Erreichbarkeit sind zu fördern. 1

5Eine ausreichende Verkehrsqualität und die Verkehrssicherheit sind zu schaffen und zu erhalten. Der Ausbau des öffentlichen Verkehrs sowie die Rad- und Fusswegverbindungen sind zu priorisieren und zu fördern.

6Verdichtetes Bauen ist zu fördern.

1Bauten und Anlagen sind qualitätsvoll zu entwickeln und zu gestalten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.