Art. 1 · Geltungsbereich und Zuständigkeit
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 5 · Original-PDF
2Ihre Vorschriften finden Anwendung auf alle Bauten und Anlagen, deren Nutzung sowie den Schutz des Bodens.
3Die BNO gilt für das gesamte Gemeindegebiet.
4Der Bauzonen- und Kulturlandplan im Massstab 1:2'500 sowie der Spezialplan Hochwasserschutz im Massstab 1:2’500 sind Bestandteile dieser Bauund Nutzungsordnung. Reproduktionen in kleinerem Massstab dienen zur Orientierung und sind nicht rechtsverbindlich. Die rechtskräftigen Pläne können bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
5Die Grundlage für die Nutzungsplanung bildet das Raumentwicklungskonzept (REK) vom Mai 2017 mit Mitwirkungsbericht vom Februar 2017, das Freiraumkonzept vom 4. Februar 2019 und der Kommunale Gesamtplan Verkehr KGV vom 9. September 2021. Die einschlägigen Vorschriften des eidgenössischen und kantonalen Rechts sowie hierzu ergangene Entscheide bleiben vorbehalten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.