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Art. 8.12 · Umgebungsgestaltung
BZO Hausen am Albis · S. 52 · Original-PDF
8.12 Umgebungsgestaltung 8.12.1 Bei der Gestaltung der Umgebung sind insbesondere folgende Merkmale zu beachten: - Höhenlage der Bauten (Erdgeschossfussboden, Garage in
Verbindung mit Strassenniveau usw.) - Böschungsgestaltung (Neigung, Abschlüsse usw.) - Stützmauern (Höhe, Gestaltung usw.) - Bepflanzung (bestehende Bäume und Neupflanzungen)
8.12.2 Die Terraingestaltung muss einen harmonischen Übergang zwischen den Bauten gewachsenen Terrain, den Nachbargrundstücken und der Strasse sicherstellen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.