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Art. 49 · Gliederung der Bau- und Zonenordnung
BZO Hausen am Albis · S. 10 · Original-PDF
49 Gliederung der Bau- und Zonenordnung linke Seiten rechte Seiten Wegleitung Der Wegleitung kommt keine rechtsverbindliche Wirkung zu. Sie dient der Erläuterung und will Zusammenhänge aufzeigen. Die Hinweise erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bau- und Zonenordnung Diese Bestimmungen sind in allen Teilen rechtsverbindlich.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.