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Art. 45 · ANHANG

BZO Hausen am Albis · S. 52 · Original-PDF

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Gemeinde Hausen am Albis Anhang zur Bau- und Zonenordnung 2012

ANHANG - Allgemeine Hinweise - Der Zonenplan und die Ergänzungspläne sind Bestandteile der Bau- und Zonenordnung; sie können auf der Gemeinderatskanzlei eingesehen werden. Die Wiedergabe des Zonenplanes, wie er der Bauordnung beigelegt ist, weist keine Rechtsverbindlichkeit auf. - Bei den überkommunal schutzwürdigen Ortsbildern (Kernzonen Heisch und Ebertswil sowie die Weiler Tüfenbach, Oberalbis, Husertal und Hirzwangen) und im Geltungsbereich der Türlersee-Schutzverordnung (Türlen, Tüfenbach, Vollenweid) ist neben der Bewilligung der Gemeinde eine solche des Kantons Zürich (ARE bzw. ALN) erforderlich. Nähere Auskünfte sind beim Gemeindebauamt erhältlich.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.