Art. 35 · Nutzweise
BZO Hausen am Albis · S. 42 · Original-PDF
35 Wegleitung Zu Ziffer 7 Mit der Arealüberbauung wird eine bessere bauliche Lösung und eine grössere Gestaltungsfreiheit als bei der Einzelbauweise angestrebt. Den grösseren Möglichkeiten stehen jedoch erhöhte Anforderungen gegenüber. Für die angrenzenden Liegenschaften dürfen sich gemäss § 72 Abs. 2 PBG keine grösseren Nachteile ergeben als bei der Einzelbauweise.
Zu Ziffer 7.3.2 Bauten, die im Rahmen einer Arealüberbauung erstellt werden, müssen den hohen gestalterischen Anforderungen genügen, wie sie in § 71 PBG festgelegt sind, zudem wird auf die Einordnungshinweise für alle Bauzonen im Anhang verwiesen. Im Gegenzug profitieren die Grundeigentümer von einem Nutzungsbonus. Dieser beträgt 5% der in Ziffer 3.1, 2.2.3 oder 4. festgelegten Baumassenziffer.
Zu Ziffer 7.3.2 Grundeigentümer, die besondere energetische Massnahmen am Gebäude treffen, werden mit einem zusätzlichen Nutzungsbonus von 10% (in der Zone WG 3.0 von 5%) belohnt. Auf die Festlegung eines bestimmten energetischen Standards oder eines Energielabels wurde in der BZO bewusst verzichtet, damit auch künftige innovative Lösungen mit einem Nutzungsbonus belohnt werden können. Als energetisch wegweisendes Projekt gilt z.B. ein Projekt, bei welchem 100% der Wärmeerzeugung für Heizung und Warmwasser mit erneuerbaren Energien produziert wird. Der Gemeinderat stellt dafür den genannten Nutzungsbonus in Aussicht, Andere vergleichbare Ansätze sind denkbar. Sie müssen von Fall zu Fall geprüft werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.