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Art. 28 · Erleichterung für besonders gute Projekte
BZO Hausen am Albis · S. 35 · Original-PDF
28 Wegleitung
Gemeinde Hausen am Albis Bau- und Zonenordnung 2012 3.2.3 Bei der Berechnung der für den Mehrlängenzuschlag massgeblichen Fassadenlänge werden a) die Fassadenlängen von Gebäuden, deren Gebäudeabstand 7.0 m
unterschreitet, zusammengerechnet; b) die Fassadenlängen von Besonderen Gebäuden bis zu 12.0 m
Länge zur Hälfte, die Mehrlänge über 12.0 m voll mitgerechnet.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.