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Art. 2.10 · Abbruchbewilligung
BZO Hausen am Albis · S. 32 · Original-PDF
2.10 Abbruchbewilligung Eine Abbruchbewilligung wird für Gebäude und Gebäudeteile sowie bauliche Bestandteile der Umgebungsgestaltung erteilt, wenn die Erstellung des Ersatzbaues gesichert ist oder sich der Abbruch nicht nachteilig auf das Ortsbild auswirkt.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.