Art. 15 · Wegleitung
BZO Hausen am Albis · S. 22 · Original-PDF
15 Wegleitung Zu Ziffer 2.6 Die Dachlandschaft prägt den Charakter eines Dorfes massgeblich. Ihre Pflege verdient deshalb ein besonderes Augenmerk. Die Dachform hat mit derjenigen der benachbarten Altbauten zu harmonieren. Zu Ziffer 2.6.3 Die Beibehaltung der Hauptfirstrichtungen dient der Wahrung des bestehenden Charakters und der vertrauten Ansichten.
Zu Ziffer 2.6.4 Zur Schonung der Dachlandschaft sollen Dachaufbauten im 2. DG möglichst vermieden werden. Unkonventionelle Lösungen sind bei besonders guter Gestaltung möglich (siehe auch Ziffer 2.2.6). Herkömmliche Schleppgauben haben liegend-rechteckige und Giebellukarnen hoch-rechteckige Proportionen aufzuweisen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.