Art. 44 · Ersatzabgabe
BZO Baugesetz der Gemeinde Zizers · S. 29
Ist die Anlage der vorgeschriebenen Abstellplätze auf eigenem oder durch vertragliche Abmachung gesichertem fremdem Boden nicht möglich und hat sich der Grundeigentümer auch nicht an einer Gemeinschaftsanlage beteiligt, hat er eine einmalige Ersatzabgabe zu bezahlen.
Erhebung und Höhe der Parkplatzersatzabgabe richten sich nach dem Parkplatzersatzabgabegesetz der Gemeinde Zizers. Art. 44 KRVO Die kommunale Baubehörde prüft eingehende Baugesuche und BABGesuche umgehend auf Vollständigkeit und unterzieht sie einer materiellen Vorprüfung. Gleichzeitig wird geprüft, ob das Baugespann richtig gestellt ist.
Bei unvollständigen Gesuchen sowie Gesuchen mit offenkundigen materiellen Mängeln setzt die kommunale Baubehörde beziehungsweise die Fachstelle den Gesuchstellenden innert 20 Tagen seit Eingang eine angemessene Frist zur Vervollständigung oder Verbesserung des Baugesuchs.
Wird das Baugesuch innert der angesetzten Frist nicht vervollständigt oder verbessert, gilt es als zurückgezogen.
Öffentliche Auflage, Einsprache
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.