← BZO Zizers · Inhaltsverzeichnis
Art. 439 · Bauberatung
BZO Baugesetz der Gemeinde Zizers · S. 7
Der Gemeindevorstand und die Geschäftsleitung können externe Fachleute zur unabhängigen und vertieften Beurteilung und Bearbeitung von rechtlichen, technischen oder gestalterischen Fragen beiziehen.
Ausnahmen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.