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Art. 4264 · Zu- und Ausfahrten
BZO Baugesetz der Gemeinde Zizers · S. 28
Einstellhallen und Garagen mit direkter Ausfahrt auf Strassen, Wege und Plätze müssen einen Vorplatz von mindestens 5.00 m aufweisen.
Rampen dürfen eine maximale Neigung von 12 % aufweisen. Bei Rampen an Strassen muss zwischen der Strassengrenze und dem Beginn der Neigung ein Vorplatz mit einer Neigung von höchstens 7 % und von mindestens 3.00 m Länge vorhanden sein.
Bei Vorliegen besonderer Verhältnisse, insbesondere in der Kernzone, kann die Geschäftsleitung davon abweichende Masse gestatten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.