Art. 26 · Gebäudehöhe
BZO Baugesetz der Gemeinde Zizers · S. 18
Als Traufhöhe gilt die Schnittlinie zwischen Gebäudeaussenwand und Dachfläche, als Firsthöhe die höchste Erhebung des Daches über dem gewachsenen Terrain.
Trauf- und Firsthöhe werden bergseits gemessen. Talseits dürfen diese Höhen bis 2.00 m überschritten werden.
51Genehmigt von der Regierung mit RB Nr. 661 vom 16. August 2022 und in Kraft ab 1. Januar 2023 18 Bei in der Höhe gestaffelten Bauten wird die Gebäudehöhe für jeden Baukörper ermittelt.
Bei Flachdächern gilt als maximale Gebäudehöhe die Traufhöhe mit einem Zuschlag von 0.50 m.
In der Industriezone beträgt die normale Dachneigung 20 - 30°. Sie darf bis 60° erhöht werden, sofern die bei einer Dachneigung von 45° zulässige Firsthöhe nicht überschritten wird.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.