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Art. 24 · Ausnützungsziffer

BZO Baugesetz der Gemeinde Zizers · S. 17

Die Ausnützungsziffer (AZ) ist die Verhältniszahl zwischen der anrechenbaren Geschossfläche (GF) der Gebäude und der anrechenbaren Landfläche (LF). Sie wird wie folgt berechnet:

anrechenbare Geschossfläche (GF) anrechenbare Landfläche (LF)

Als anrechenbare Geschossfläche gilt die Summe aller ausbaubaren ober- und unterirdischen Geschossflächen innerkant Umfassungsmauern. Im Dachgeschoss wird, ohne Rücksicht auf die Zweckbestimmung, jene Fläche angerechnet, welche innerhalb einer lichten Höhe von 1.80 m und mehr liegt.

Nicht angerechnet werden alle dem Wohnen und dem Gewerbe nicht dienenden oder hierfür nicht verwendbaren Flächen wie:

1) Keller- und Trockenräume sowie Waschküchen, Heiz- und Brennstoffräume

2) Maschinenräume für Lift, Ventilations- und Klimaanlagen

3) nicht gewerblichen Zwecken dienende Einstellräume für Motorfahrzeuge, Velos, Kinderwagen usw.

49Aufgehoben von der Regierung mit RB Nr. 889 vom 21. November 2023

50Aufgehoben von der Regierung mit RB Nr. 889 vom 21. November 2023 17 4) offene Erdgeschosshallen und überdeckte offene Dachterrassen

5) offene ein- und vorspringende Balkone

6) alle dem Gewerbe dienenden Lagerräume, welche unter Terrain liegen. Als unter Terrain gelten jene Geschosse, deren Koten oberkant Decke an keinem Punkt mehr als 1.20 m aus dem gewachsenen Terrain herausragen.

7) Gemeinschaftsräume (z.B. Bastelräume) in Mehrfamilienhäusern, die allen Bewohnern zugänglich sind

8) verglaste Balkone und Wintergärten bis 12.00 m2 Grundfläche je Wohneinheit werden nicht angerechnet, die Mehrfläche nur zu 50 %. Dabei sind sie energetisch sinnvoll anzuordnen, dürfen nicht künstlich beheizt werden und baulich muss eine klare Trennung vorliegen.

9) Treppenhäuser in Mehrfamilienhäusern

Als anrechenbare Landfläche gilt die zusammenhängende Fläche der von der Baueingabe erfassten baulich noch nicht ausgenützten Grundstücke oder Grundstücksteile in der Bauzone, abzüglich Gewässer sowie abzüglich die im Generellen Erschliessungsplan oder in einem Quartierplan über Landabzüge ausgeschiedenen Strassenund Trottoirflächen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.