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Art. 18 · Obstbaumzone
BZO Baugesetz der Gemeinde Zizers · S. 16
Die Obstbaumzone dient der Erhaltung und der Schaffung von Hochstammobstbaumgärten. Bäume, die gefällt werden, sind durch neue hochstämmige Obstbäume zu ersetzen (Realersatz).
Archäologiezone
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.